Abwassergebühr (gültig ab 01.01.2009)
Seit der Einführung der "geteilten Abwassergebühr" zum 01.01.2001 gibt es zwei unterschiedliche Gebührensätze in Landshut.
| Schmutzwassergebühr: | 1,84 € je cbm Schmutzwasser |
| Niederschlagswassergebühr: | 0,65 € je qm versiegelter Fläche pro Jahr |
Im Folgenden finden Sie detaillierte Informationen zu den Gebühren für die Benutzung der öffentlichen Abwasserentsorgungseinrichtung der Stadt Landshut. Für weitergehende Fragen stehen Ihnen Ihre Ansprechpartner in Sachen Abwassergebühren und - beiträge selbstverständlich gerne zur Verfügung.
Schmutzwassergebühr:
Als Grundlage für die Berechnung der Schmutzwassergebühren dient
- der durch Wasserzähler gemessene Verbrauch von Frischwasser (Frischwassermaßstab)
- die aus der Eigengewinnungsanlage (z.B. Zisterne) zugeführte Wassermenge auf dem Grundstück.
Die Erstattung, Vergütung bzw. Erlass von Schmutzwassergebühren ist nur auf Antrag und bei Vorliegen folgender Voraussetzungen möglich:
- bei Wasserrohrbrüchen bzw. sonstigen nachweisbaren Verlusten, bei denen das Abwasser nicht in das öffentliche Entwässerungssystem eingeleitet wird (nur bei Vorlage einer Reparaturrechnung oder anderen geeigneten Nachweisen)
- bei Verwendung von Wasser für die Gartenbewässerung o.a. (nur bei Nachweis durch einen separaten Gartenwasserzähler, der im Benehmen mit den Stadtwerken einzubauen ist).
Die Mengenermittlung bei Eigengewinnungsanlagen erfolgt durch zusätzliche Wasserzähler, die im Benehmen mit den Stadtwerken einzubauen sind.
- Wasser, welches der Brauchwasseranlage zugeführt wird ist gebührenpflichtig,
- Bezogenes Wasser, das der Nachspeisung der Zisterne dient, wird in Abzug gebracht.
Der Betrieb einer existierenden Eigengewinnungsanlage und die Inbetriebnahme einer neuen Eigengewinnungsanlage ist bei der Kreisverwaltungsbehörde (Stadt Landshut - Ordnungsamt) anzuzeigen.
