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Kanalherstellungsbeiträge (gültig ab 01.01.2005)

Der Herstellungsbeitrag für die Entwässerungseinrichtung errechnet sich nach Grundstücksfläche und Geschossfläche.

Grundstücksflächenbeitrag: 2,43 € je qm Grundstücksfläche
Geschossflächenbeitrag: 9,10 € je qm abgabenrechtlicher Geschossfläche

Grundlage für die Berechnung des Herstellungsbeitrages für die Entwässerungseinrichtung sind

  • die Grundstücksfläche des erschlossenen Grundstücks, soweit ein Einleitungsrecht für Niederschlagswasser besteht

  • die errichtete Geschossfläche (bei unbebauten Grundstücken, vorerst eine fiktive Geschossfläche in Höhe eines Viertels der Grundstücksfläche)


Hinweise zur Entstehung der Beitragspflicht: Die Hauptfragen in der Entstehung und Berechnung der Beitragspflicht haben wir in einem Informationsblatt für Sie zusammengefasst.

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