Kanalherstellungsbeiträge (gültig ab 01.01.2005)
Der Herstellungsbeitrag für die Entwässerungseinrichtung errechnet sich nach Grundstücksfläche und Geschossfläche.
| Grundstücksflächenbeitrag: | 2,43 € je qm Grundstücksfläche |
|---|---|
| Geschossflächenbeitrag: | 9,10 € je qm abgabenrechtlicher Geschossfläche |
Grundlage für die Berechnung des Herstellungsbeitrages für die Entwässerungseinrichtung sind
- die Grundstücksfläche des erschlossenen Grundstücks, soweit ein Einleitungsrecht für Niederschlagswasser besteht
- die errichtete Geschossfläche (bei unbebauten Grundstücken, vorerst eine fiktive Geschossfläche in Höhe eines Viertels der Grundstücksfläche)
Hinweise zur Entstehung der Beitragspflicht: Die Hauptfragen in der Entstehung und Berechnung der Beitragspflicht haben wir in einem Informationsblatt für Sie zusammengefasst.
