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Sicherheit, Tiefgarage

Der Naturkraftstoff Erdgas ist leichter als Luft und hat mit 650 °C eine vergleichsweise hohe Zündtemparatur.
Die Konsequenz: Gegenüber konventionellen Fahrzeugen ist die Unfallgefahr bei potentiellen Leckagen deutlich geringer.
Auch der TÜV Süddeutschland bestätigt: "Fahren mit Erdgas ist genauso sicher wie mit Benzin oder Diesel, die Brand- oder Explosionsgefahr ist sogar geringer".

Auch wenn der Tank unter 200bar Druck steht, ist er die stabilste Komponente im Autos. Der Berstdruck liegt bei 600bar. Sicherheitsventile sorgen im extremen Schadensfall für ein gezieltes Abblasen oder bei Hitzeeinwirkung für Abbrennen des Erdgas und verhindern damit mögliche Explosionen.

Sicherheitsargument

Wenn die Technik beim Erdgasfahrzeug nicht sicher wäre, würden dann namhafte Automobilhersteller wie z. B. Volvo, Opel, Fiat, Citroen, Mercedes-Benz, VW, Ford, MAN Erdgasautos in Serie bauen? Crashtests haben dies ausreichend bewiesen! Auch würden die großen Mineralölkonzerne wie OMV, Aral, Shell, Esso, Jet, Avia, BayWa keinen Platz für den Bau von Erdgastankstellen zur Verfügung stellen, wenn das Fahren mit Erdgas nicht sicher wäre.

Gasförmige Antriebe sind unsere Zukunft. In den nächsten Jahrzehnten wird Erdgas der Treibstoff der Zukunft sein bis Wasserstoff - übrigens auch ein Gas mit gleichem Betankungsvorgang und einem Druck von 200bar - marktfähig ist.

Tiefgarage

Das Befahren von Tiefgaragen sorgt in Deutschland immer noch für Verwirrung. So fragen sich viele Erdgasautofahrer bei Verbotsschildern wie "Verbot für Einfahrt für gasbetriebene Fahrzeuge", ob auch Erdgasfahrzeuge davon betroffen sind.

Der Eigentümer dieser Tiefgarage (Abbildung) verbietet die Einfahrt für Flüssiggasfahrzeuge.

Grundsätzlich gilt:

Sie können in Deutschland mit einem Erdgasfahrzeug in jede Tiefgarage fahren.
In allen Garagen-Verordnungen der einzelnen Bundesländer gelten dafür entsprechende positive Regelungen.

Jedoch: Ein Eigentümer kann in Einzelfällen die Einfahrt untersagen.

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