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Einfach Steuern sparen!

Einfach mit dem neuen Jobticket.
So wird Busfahren zur Chefsache.


Das Jobticket ist eine nicht übertragbare Jahreskarte. Die Unternehmen oder Behörden erwerben diese beim Verkehrsbetrieb der Stadtwerke Landshut und geben sie entgeltlich oder unentgeltlich an ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für deren Fahrten mit dem Bus (gerne auch zur Arbeit) weiter. Damit verbunden sind günstige Sonderkonditionen, die die Unternehmen ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern direkt zugute kommen lassen können.

Und hier wird es steuerrechtlich interessant: Die unentgeltliche oder verbilligte Überlassung dieses Jobtickets für die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte ist „Sachbezug“. Dieser ist steuerfrei, da das Jobticket mit einem Monatsanteil von max. 24 EUR unterhalb der Bemessungsgrenze liegt.

Eine weitere Möglichkeit ist die pauschale Besteuerung mit 15%, wobei der Zuschuss zum Jobticket sozialversicherungsfrei ist. Ob so oder so, Arbeitgeber und Arbeitnehmer sparen immer clever!

Die Mindestabnahme pro Jahr beträgt 5 Stück.

Unternehmen, die Stromkunden der Stadtwerke Landshut sind, bekommen pro Jobticket weitere 20 EUR Nachlass!

Alle Informationen:

Jobticket

Die Airport-Linie:

Bestellschein für Halbjahres-/Jahres-und Jobtickets

Bestellschein Jobticket (Arbeitgeber)

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