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Die Zusammensetzung Ihres Strompreises

Steuern und Abgaben

Die Steuern- und Abgabenlast des Strompreises beträgt ca. 40 %. Darin enthalten sind die Stromsteuer, die gesetzlich vorgeschriebene Vergütung zur Förderung von erneuerbaren Energien und Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen, die Konzessionsabgabe an Städte und Gemeinden sowie die Mehrwertsteuer.

Netzentgelte

Der Anteil an Ihrem Strompreis, der auf Grund der Benutzung des Stromnetzes an den Netzbetreiber abgeführt werden muss, macht ca. 30 % aus. Der Netzbetreiber wiederum investiert damit in die Versorgungssicherheit, also in Instandhaltung, Ausbau und Modernisierung des Versorgungsnetzes.

Strombeschaffung und Vertrieb

Die verbleibenden 30 % Ihrer Stromkosten werden für die Strombeschaffung, sprich Erzeugung oder Einkauf des Stroms, und den Vertrieb verwendet. Die Beschaffungskosten werden derzeit vor allem durch die weltweit steigende Nachfrage nach Energie bestimmt.

*) Sämtlichen Angaben liegen die Allgemeinen Preise der Stadtwerke Landshut sowie ein Jahresverbrauch von 2.500 kWh/Jahr zu Grunde.

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