Netz
Die Stadtwerke Landshut stellen ihr Strom- und Gasnetz allen Energieanbietern, nach sachlich gerechtfertigten Kriterien diskriminierungsfrei zur Belieferung von Kunden zur Verfügung. Die Nutzung der Netze erfolgt nach den Maßgaben des Energiewirtschafts-gesetzes, den Netzzugangs- und Netzentgeltverordnungen gem. § 20 EnWG.
Auf den nachfolgenden Seiten finden Sie alle Bedingungen, Entgelte und Informationen zum Netzzugang bzw. zur Netznutzung.
