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Die Grundversorgung

Am 13. Juli 2005 ist das neue Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) in Kraft getreten. Kernstück des neuen EnWG ist die Trennung von Netzbetrieb und Stromlieferung. Die bisher zusammengefasste Anschluss- und Versorgungspflicht wurde aufgeteilt in eine Anschlusspflicht auf der Netzseite und in eine Grundversorgungspflicht auf der Belieferungsseite.

Am 8. November 2006 ist die Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Elektrizität aus dem Niederspannungsnetz (StromGVV) in Kraft getreten. Für Kunden, deren Stromlieferungsverträge nach dem 12. Juli 2005 in der Grundversorgung abgeschlossen worden sind, gelten die Regelungen der StromGVV mit Veröffentlichung im Bundesanzeiger unmittelbar. Die für die Energielieferung geltende Verordnung sowie die Ergänzenden Bedingungen erhalten Sie auch im Kundenzentrum der Stadtwerke Landshut oder hier im Internet.

 

Für Kunden, deren Stromlieferungsvertrag vor dem 13. Juli 2005 abgeschlossen wurde, gelten bis auf weiteres die Regelung

AVBEltV

 

Die Ersatzversorgung

Das neue Energiewirtschaftsgesetz regelt auch die "Ersatzversorgung mit Energie" für die Haushalts-, Gewerbe- und Landwirtschaftskunden. Von Ersatzversorgung wird gesprochen, wenn ein Kunde aus dem Niederspannungsnetz Strom bezieht, ohne dass dieser Bezug einer Lieferung oder einem bestimmten Liefervertrag zugeordnet werden kann, d.h. Strombezug ohne Liefervertrag.

Die Ersatzversorgung wird von den Stadtwerken Landshut als Stromlieferant im Landshuter Netzgebiet durchgeführt. Die Preise und Bestimmungen der Ersatzversorgung entsprechen den Konditionen der Grundversorgung und sind gültig ab 13. Juli 2005.

Solange Sie keinen Stromlieferungsvertrag abgeschlossen haben, werden Sie für maximal drei Monate zu den Konditionen der Ersatzversorgung (siehe Preise Grundversorgung) beliefert. Nach Ablauf der drei Monate erfolgt die Weiterbelieferung zu den Konditionen der Grundversorgung, sofern Sie sich nicht für einen anderen Stromlieferungsvertrag entschieden haben.

Gewerbe- bzw. Landwirtschaftskunden, die jährlich mehr als 10.000 Kilowattstunden (kWh) verbrauchen, werden wir rechtzeitig vor Ablauf der drei Monate einen Stromlieferungsvertrag zusenden.

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