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Rechtsgrundlagen der Wasserversorgung

Hier finden Sie die Rechtsgrundlagen, auf denen die Wasserversorgung im Versorgungsgebiet der Stadtwerke Landshut basiert:

Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Wasser (AVBWasserV)

Aktuelles:
pünktlich zur EM von 01. Juni bis 01. Juli [mehr]
als Ersatz für Schwarzkiefer vor dem Betriebsgebäude der Stadtwerke [mehr]
Kosmetik, medizinische Fußpflege und Entspannung im Stadtbad  [mehr]
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