{"id":11221,"date":"2022-09-21T14:32:05","date_gmt":"2022-09-21T12:32:05","guid":{"rendered":"https:\/\/www.stadtwerke-landshut.de\/?p=11221"},"modified":"2022-10-24T09:52:42","modified_gmt":"2022-10-24T07:52:42","slug":"information-zur-gasumlage","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.stadtwerke-landshut.de\/es\/2022\/09\/21\/information-zur-gasumlage\/","title":{"rendered":"Information zur Gasumlage"},"content":{"rendered":"
Was bedeutet die geplante Verstaatlichung von Uniper f\u00fcr die Gaspreiserh\u00f6hung zum 01.11.2022?<\/p>\n
Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck hat am Mittwochmorgen, 21.09.2022, in einer Pressekonferenz angek\u00fcndigt, dass der Energiekonzern Uniper verstaatlicht werden soll. Aufgrund dieses Konstrukts gibt es finanzrechtliche Bedenken an der Gasbeschaffungsumlage, mit der ab Oktober (bei den Stadtwerken Landshut ab November) alle Gaskunden zun\u00e4chst 2,419 Cent (netto) pro Kilowattstunde zahlen m\u00fcssen.<\/p>\n
Die Verstaatlichung dauere laut Habeck formal noch drei Monate, da diese noch fusionsrechtlich gepr\u00fcft werden m\u00fcsse. Ebenso laufe im Ministerium derzeit die finanzrechtliche Pr\u00fcfung der Gasbeschaffungsumlage.<\/p>\n
Ungeachtet dessen soll die Gasbeschaffungsumlage laut Habeck zun\u00e4chst trotzdem erhoben werden. Die Preisanpassungsschreiben, die unsere Gas-Kundinnen und \u2013Kunden in diesen Tagen erhalten, haben also weiterhin G\u00fcltigkeit. Sofern die Gasbeschaffungsumlage in der Zukunft abgeschafft werden sollte, reagieren wir selbstverst\u00e4ndlich im Sinne unserer Kundinnen und Kunden darauf.<\/p>\n