Plan B für Solaranlage

Erste EEG-Förderung endet

Allgemein vom 11. September 2020

Was mache ich mit meiner PV-Anlage nach dem Ende der EEG-Förderung? – Vor dieser Frage stehen ab dem kommenden Jahr Photovoltaik-Anlagenbetreiber, die vor 20 Jahren ihre Solaranlage in Betrieb genommen und am Förderprogramm der Bundesregierung teilgenommen haben. Ab 2021 endet schrittweise die 20-jährige Förderphase für Photovolatik-Bestandsanlagen. Das heißt, die Einspeisevergütung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) und das Privileg beim Photovoltaik-Eigenverbrauch fallen weg. Technisch können die Anlagen weiterbetrieben werden. Allerdings kann eine Umverkabelung oder ein neuer Zählerschrank erforderlich werden.

Die Stadtwerke Landshut arbeiten schon seit längerer Zeit daran, PV-Anlagen-Betreibern nach Wegfall der EEG-Förderung alternative Produkte und Möglichkeiten für deren Bestandsanlagen anbieten zu können. Grundlage hierzu ist das EEG, für das eine große Gesetzes-Novelle im Herbst 2020 erwartet wird. Erst wenn das Gesetz überarbeitet und verbindlich ist, können alle Möglichkeiten konkretisiert und eine genaue Vergütung für die Einspeisung ins Stromnetz genannt werden.  Solaranlagenbesitzer können sich trotzdem schon bei den Stadtwerken melden: Betroffene PV-Anlagenbetreiber können das Formular „Post EEG“ ausfüllen und an die Stadtwerke senden. Alle Interessenten werden informiert, sobald die Stadtwerke ein konkretes Angebot haben.

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