{"id":9642,"date":"2021-08-23T12:01:44","date_gmt":"2021-08-23T10:01:44","guid":{"rendered":"https:\/\/www.stadtwerke-landshut.de\/?p=9642"},"modified":"2021-09-08T16:40:06","modified_gmt":"2021-09-08T14:40:06","slug":"3g-regel-im-stadtbad","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.stadtwerke-landshut.de\/hu\/2021\/08\/23\/3g-regel-im-stadtbad\/","title":{"rendered":"3G-Regel im Stadtbad"},"content":{"rendered":"
Da im Stadtgebiet Landshut die vom RKI<\/a> festgestellten Inzidenzwerte aktuell wieder \u00fcber 35 liegen, gilt f\u00fcr einen Besuch des Stadtbades<\/a> die sogenannte 3G-Regel (geimpft, genesen oder getestet).<\/p>\n Wer geimpft<\/strong> ist, ben\u00f6tigt einen Nachweis des vollst\u00e4ndigen Impfschutzes (Impfpass oder digitales COVID-Zertifikat der EU)*.<\/p>\n Wer genesen<\/strong> ist, ben\u00f6tigt einen Nachweis des positiven PCR-Testergebnisses*, das mindestens 28 Tage alt und nicht \u00e4lter als sechs Monate ist.<\/p>\n Wer getestet<\/strong> ist, ben\u00f6tigt entweder einen offiziell best\u00e4tigten Antigen-Schnelltest*, nicht \u00e4lter als 24 Stunden oder PCR-Test, nicht \u00e4lter als 48 Stunden.<\/p>\n Kinder bis zum sechsten Geburtstag und Sch\u00fcler, die in der Schule regelm\u00e4\u00dfig getestet werden, sind von der Testpflicht ausgenommen; die Ausnahme von den Testerfordernissen gilt auch in den aktuell laufenden Sommerferien.<\/p>\n * in Verbindung mit einem Personalausweis\/Reisepass\/F\u00fchrerschein<\/p>\n