{"id":10529,"date":"2022-06-26T14:43:44","date_gmt":"2022-06-26T12:43:44","guid":{"rendered":"https:\/\/www.stadtwerke-landshut.de\/?p=10529"},"modified":"2022-09-21T14:56:10","modified_gmt":"2022-09-21T12:56:10","slug":"info-zu-fruehwarnstufe","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.stadtwerke-landshut.de\/pl\/2022\/06\/26\/info-zu-fruehwarnstufe\/","title":{"rendered":"Info zur Alarmstufe"},"content":{"rendered":"

Die Bundesregierung hat die Alarmstufe des Notfallplans Gas ausgerufen. Aktuell ist die Versorgungssicherheit in Deutschland gew\u00e4hrleistet, aber die Lage ist angespannt. Der Notfallplan Gas hat drei Stufen, die dritte ist die Notfallstufe. Es liegt in der Verantwortung des Bundesministeriums f\u00fcr Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) die Krisenstufen auszurufen. Beh\u00f6rdliche Eingriffe in die Lastfl\u00fcsse erfolgen erst in der Notfallstufe durch die Bundesnetzagentur.<\/p>\n

Die Stadtwerke Landshut sind sowohl Gasnetzbetreiber als auch Gasversorger. Gasnetzbetreiber tragen gem\u00e4\u00df Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) die Verantwortung, das Netz sicher, zuverl\u00e4ssig und leistungsf\u00e4hig zu betreiben. Gasversorger haben die Aufgabe, ihre Kunden mit Energie zu versorgen und das Gas an den Energiem\u00e4rkten zu beschaffen.<\/p>\n

Die Energiewirtschaft verf\u00fcgt \u00fcber ein breites Instrumentarium an Vorsorgema\u00dfnahmen, um auf Herausforderungen bei der Gasversorgung reagieren zu k\u00f6nnen.\u00a0Im Engpassfall steht den Netzbetreibern eine Reihe an Ma\u00dfnahmen zur Verf\u00fcgung wie beispielsweise Nutzung von Netzflexibilit\u00e4ten, Fahrweg\u00e4nderungen, Mengenverlagerungen zwischen Netzbetreibern, K\u00fcrzungen von Ausspeisungen auf Basis vertraglicher Ausgestaltungen.<\/p>\n

Grunds\u00e4tzlich gilt dabei die Verpflichtung, dass wir als Netzbetreiber zun\u00e4chst alle vertraglich vereinbarten M\u00f6glichkeiten aussch\u00f6pfen, die uns zur Verf\u00fcgung stehen. K\u00fcrzungen bei den Verbrauchern sind immer nur das letzte Mittel, wenn alle anderen Ma\u00dfnahmen ausgesch\u00f6pft sind.<\/p>\n

Dem \u201eLeitfaden Krisenvorsorge Gas\u201c entsprechend w\u00fcrden K\u00fcrzungen in folgender Reihenfolge vorgenommen:<\/p>\n

    \n
  1. Anteil der nicht gesch\u00fctzten Letztverbraucher (z. B. bestimmte Unternehmen)<\/li>\n
  2. Anteil der systemrelevanten Gaskraftwerke<\/li>\n
  3. Anteil der gesch\u00fctzten Kunden<\/li>\n<\/ol>\n

    Zu den gesch\u00fctzten Kunden gem\u00e4\u00df \u00a753a EnWG geh\u00f6ren:<\/strong><\/p>\n