2G-Regel im Stadtbad

wegen erhöhter Intensivbettenbelegung

General al 9. noiembrie 2021

Gemäß der 14. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung und der Verordnung zur Änderung der 14. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnungen vom 05.11.2021 sowie der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministerium für Gesundheit und Pflege zur landesweit stark erhöhten Intensivbettenbelegung vom 08.11.2021 gilt im Stadtbad die sogenannte 2G-Regel.

Das bedeutet:

  • Für den Besuch des Stadtbades ist ein Nachweis des vollständigen Impfschutzes (ab 14 Tage nach abschließender Impfung) oder im Falle einer überstandenen Covid-19-Infektion ein Nachweis des positiven PCR-Testergebnisses, welches mindestens 28 Tage alt und nicht älter als sechs Monate ist. Minderjährige Schülerinnen und Schüler über 12 Jahre, die an der Schule regelmäßigen Tests unterliegen, können übergangsweise bis 31.12.2021 an sportlichen Eigenaktivitäten zu 2G zugelassen werden.
  • Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen und dies vor Ort durch Vorlage eines schriftlichen ärztlichen Zeugnisses im Original nachweisen können, können bei Vorlage eines negativen PCR-Tests, nicht älter als 48 Stunden, eingelassen werden.
  • Alle Nachweise sind an der Kasse in Verbindung mit einem amtlichen Lichtbildausweis (z. B. Personalausweis, Reisepass oder Führerschein) vorzuzeigen.
  • Kinder sowie Schülerinnen und Schüler bis zum zwölften Geburtstag sind von der Testpflicht ausgenommen.

Die getroffenen Maßnahmen können sich auch wieder ändern. Die Regeln und Rahmenbedingungen werden selbstverständlich fortlaufend angepasst, sobald neue Verordnungen und Vorgaben veröffentlicht werden.

Stand: 10.11.2021