Strom- und Gaspreise steigen

ab 1. Januar 2023

Basın bülteni 9. Kasım 2022

Die Energiepreise in Deutschland sind im Jahr 2022 auf ein bisher noch nie dagewesenes Niveau gestiegen. Bislang konnten die Stadtwerke Landshut aufgrund der langfristig ausgelegten Energiebeschaffung Preiserhöhungen während des Jahres vermeiden. Die Reduzierung der EEG-Umlage zum 1. Juli 2022 gaben die Stadtwerke an ihre Kunden unmittelbar weiter. Zum Jahreswechsel müssen die Stadtwerke nun jedoch wie viele anderen Energieversorger die Strom- und Gaspreise ebenfalls anpassen.

Der Grund für die Strompreiserhöhung liegt an den anhaltend hohen Beschaffungspreisen, den gestiegenen Netzentgelten sowie an den Erhöhungen von gesetzlichen Umlagen. Ab dem 1. Januar 2023 kostet der Stadtwerke-Strom 6,16 Cent brutto pro verbrauchter Kilowattstunde (kWh) mehr. Der Grundpreis bleibt stabil. Dies gilt für alle Tarife im Netzgebiet der Stadtwerke Landshut.

In Summe bedeutet diese Preiserhöhung für einen Einpersonenhaushalt mit einem durchschnittlichen Verbrauch von 1.500 kWh pro Jahr eine Mehrbelastung von rund 7 Euro pro Monat im Vergleich zu den derzeit gültigen Preisen. Ein Haushalt mit einem Jahresverbrauch von 2.800 kWh (Durchschnittsverbrauch eines Zweipersonenhaushalts) zahlt monatlich rund 14 Euro mehr. Ein Drei- bis Vierpersonenhaushalt mit einem jährlichen Verbrauch von 3.500 kWh muss mit einem Plus von rund 18 Euro pro Monat mehr rechnen.

Auch für die Erdgaspreise steht eine erneute Erhöhung an, da sich die Beschaffungskosten sowie die Netzentgelte weiter erhöht haben. Die Kilowattstunde für Erdgas kostet ab 1. Januar 2023 über alle Tarife 2,96 Cent mehr, Ökotarife können davon abweichen. Diese Mehrkosten sind eine direkte Folge stark gestiegener Marktpreise auf Grund der aktuellen Verfügbarkeit von Erdgas. Der Grundpreis sinkt um 3,12 € pro Jahr.

Im Vergleich zu den derzeit gültigen Erdgaspreisen kommen auf einen Einpersonenhaushalt mit einem Durchschnittsverbrauch von 7.000 kWh pro Jahr rund 17 Euro pro Monat Mehrbelastung hinzu. Ein Zweipersonenhaushalt mit einem durchschnittlichen Jahresverbrauch von 20.000 kWh muss mit rund 50 Euro pro Monat mehr rechnen und ein Drei- bis Vierpersonenhaushalt mit einem jährlichen Verbrauch von 35.000 kWh mit rund 86 Euro zusätzlich.

Die Gaspreiskrise führt zu großen und komplexen Herausforderungen, die der Bund erkannt hat und bereits erste finanzielle Entlastungen für Gaskunden so schnell wie möglich umsetzen möchte. Die Stadtwerke geben die im Oktober beschlossene Reduzierung der Mehrwertsteuer von 19 auf sieben Prozent sowie die Rücknahme der Gaspreisbeschaffungsumlage ihre Kunden selbstverständlich weiter. Für den November-Abschlag, der zum 1. Dezember fällig wird, erhalten alle Kunden in Kürze in einem separaten Schreiben eine neue Berechnung zusammen mit Informationen zur Erstattung des Dezember-Abschlags. Außerdem erhalten alle Kunden per Post ein Schreiben mit den Preisinformationen.

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