Info zur Alarmstufe
Was bedeutet die Alarmstufe des Notfallplans Gas?
Tábornok tábornok 26. június 2022
Die Bundesregierung hat die Alarmstufe des Notfallplans Gas ausgerufen. Aktuell ist die Versorgungssicherheit in Deutschland gewährleistet, aber die Lage ist angespannt. Der Notfallplan Gas hat drei Stufen, die dritte ist die Notfallstufe. Es liegt in der Verantwortung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) die Krisenstufen auszurufen. Behördliche Eingriffe in die Lastflüsse erfolgen erst in der Notfallstufe durch die Bundesnetzagentur.
Die Stadtwerke Landshut sind sowohl Gasnetzbetreiber als auch Gasversorger. Gasnetzbetreiber tragen gemäß Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) die Verantwortung, das Netz sicher, zuverlässig und leistungsfähig zu betreiben. Gasversorger haben die Aufgabe, ihre Kunden mit Energie zu versorgen und das Gas an den Energiemärkten zu beschaffen.
Die Energiewirtschaft verfügt über ein breites Instrumentarium an Vorsorgemaßnahmen, um auf Herausforderungen bei der Gasversorgung reagieren zu können. Im Engpassfall steht den Netzbetreibern eine Reihe an Maßnahmen zur Verfügung wie beispielsweise Nutzung von Netzflexibilitäten, Fahrwegänderungen, Mengenverlagerungen zwischen Netzbetreibern, Kürzungen von Ausspeisungen auf Basis vertraglicher Ausgestaltungen.
Grundsätzlich gilt dabei die Verpflichtung, dass wir als Netzbetreiber zunächst alle vertraglich vereinbarten Möglichkeiten ausschöpfen, die uns zur Verfügung stehen. Kürzungen bei den Verbrauchern sind immer nur das letzte Mittel, wenn alle anderen Maßnahmen ausgeschöpft sind.
Dem „Leitfaden Krisenvorsorge Gas“ entsprechend würden Kürzungen in folgender Reihenfolge vorgenommen:
- Anteil der nicht geschützten Letztverbraucher (z. B. bestimmte Unternehmen)
- Anteil der systemrelevanten Gaskraftwerke
- Anteil der geschützten Kunden
Zu den geschützten Kunden gemäß §53a EnWG gehören:
- Haushaltskunden sowie kleine und mittlere Unternehmen aus dem Sektor Gewerbe, Handel, Dienstleistungen, deren Verbrauch über standardisierte Lastprofile gemessen wird
- Grundlegende soziale Dienste wie z. B. Krankenhäuser, stationäre Pflege- und Betreuungseinrichtungen sowie Polizei, Feuerwehr, Bundeswehr etc.
- Fernwärmeanlagen, welche die oben genannten Kundengruppen mit Wärme beliefern und keinen Brennstoffwechsel vornehmen können
Update am 05.09.2022: Die Bundesnetzagentur hat den Begriff des geschützten Kunden genauer definiert.