3G plus-Regel im Stadtbad

ermöglicht weitere Lockerungen

Ogólne z 6. październik 2021

Gemäß der 14. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung und der Verordnung zur Änderung der 14. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnungen vom 05.10.2021 können Betreiber von Einrichtungen freiwillig vorsehen, in dem sie die 3G plus-Regel einführen.

Die Gesundheit der Badegäste steht im Vordergrund. Um einen möglichst unbeschwerten Aufenthalt zu ermöglichen, gilt im Stadtbad ab dem 06.10.2021 die sogenannte 3G plus-Regel. Das bedeutet:

  • Für den Besuch des Stadtbades ist ein negativer PCR-Test erforderlich, nicht älter als 48 Stunden). Informationen zum Testzentrum Landshut sind unter https://www.schnelltest-landshut.de/ dostępny.
  • Geimpfte und Genesene benötigen einen Nachweis des vollständigen Impfschutzes (ab 14 Tage nach abschließender Impfung) oder im Falle einer überstandenen Covid-19-Infektion einen Nachweis des positiven PCR-Testergebnisses, welches mindestens 28 Tage alt und nicht älter als sechs Monate ist.
  • Alle Nachweise sind an der Kasse in Verbindung mit einem amtlichen Lichtbildausweis (z. B. Personalausweis, Reisepass oder Führerschein) vorzuzeigen.
  • Kinder bis zum sechsten Geburtstag und Schüler, die in der Schule regelmäßig getestet werden, sind von der Testpflicht ausgenommen.

Im Gegenzug entfallen Maskenpflicht und die Vorgabe zum Einhalten des Mindestabstands.