3G plus-Regel im Stadtbad
ermöglicht weitere Lockerungen
Generale di 6. Ottobre 2021
Gemäß der 14. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung und der Verordnung zur Änderung der 14. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnungen vom 05.10.2021 können Betreiber von Einrichtungen freiwillig vorsehen, in dem sie die 3G plus-Regel einführen.
Die Gesundheit der Badegäste steht im Vordergrund. Um einen möglichst unbeschwerten Aufenthalt zu ermöglichen, gilt im Stadtbad ab dem 06.10.2021 die sogenannte 3G plus-Regel. Das bedeutet:
- Für den Besuch des Stadtbades ist ein negativer PCR-Test erforderlich, nicht älter als 48 Stunden). Informationen zum Testzentrum Landshut sind unter https://www.schnelltest-landshut.de/ disponibili.
- Geimpfte und Genesene benötigen einen Nachweis des vollständigen Impfschutzes (ab 14 Tage nach abschließender Impfung) oder im Falle einer überstandenen Covid-19-Infektion einen Nachweis des positiven PCR-Testergebnisses, welches mindestens 28 Tage alt und nicht älter als sechs Monate ist.
- Alle Nachweise sind an der Kasse in Verbindung mit einem amtlichen Lichtbildausweis (z. B. Personalausweis, Reisepass oder Führerschein) vorzuzeigen.
- Kinder bis zum sechsten Geburtstag und Schüler, die in der Schule regelmäßig getestet werden, sind von der Testpflicht ausgenommen.
Im Gegenzug entfallen Maskenpflicht und die Vorgabe zum Einhalten des Mindestabstands.