Achtung vor Postwurfsendung
zu Smart Meter Installation der DMG
Neuigkeiten und Infos, Prio App vom 12. octubre 2026
Seit einiger Zeit erhalten Haushalte in Landshut Schreiben privater Messstellenbetreiber (zum Beispiel DMG Deutsche Messwesen GmbH / Metrify Smart Metering GmbH). Die Schreiben wirken teils amtlich und setzen Kundinnen und Kunden der Stadtwerke unter Druck, einem schnellen Stromzählerwechsel zuzustimmen. Wichtig zu wissen: Die Unternehmen handeln unabhängig von Stadtwerken Landshut. Die folgenden Fragen und Antworten helfen Ihnen, das Angebot richtig einzuordnen.
1. Warum habe ich Post von der DMG Deutsche Messwesen erhalten?
Die DMG Deutsche Messwesen GmbH ist ein sogenannter wettbewerblicher Messstellenbetreiber. Sie schreibt bundesweit Haushalte an und bietet den Einbau intelligenter Messsysteme (Smart Meter) an.
Wichtig: Die DMG handelt eigenständig und nicht im Auftrag der Stadtwerke Landshut. Es ist ein privates Unternehmen.
2. Arbeiten die Stadtwerke Landshut mit der DMG Deutsche Messwesen zusammen?
Nein. Zwischen den Stadtwerken Landshut und der DMG Deutsche Messwesen GmbH besteht keine Zusammenarbeit. Die DMG ist ein freier, unabhängiger Anbieter und nicht zuständig für den gesetzlichen Smart-Meter-Rollout oder für turnusmäßige Zählerwechsel in Landshut.
3. Muss ich auf das Schreiben reagieren oder einen Termin vereinbaren?
Nein. Sie müssen weder auf das Schreiben der DMG reagieren noch einen Termin vereinbaren. Wenn bei Ihnen ein gesetzlicher Einbau eines Smart Meters notwendig ist, erfolgt dieser – wie vorgesehen – über die Stadtwerke Landshut als grundzuständiger Messstellenbetreiber.
4. Wer ist in den Landshut für den Smart-Meter-Rollout zuständig?
In Landshut sind die Stadtwerke Landshut der gesetzlich zuständige (grundzuständige) Messstellenbetreiber. Wir setzen die gesetzlichen Vorgaben zum Smart-Meter-Rollout Schritt für Schritt um.
5. Kostet der gesetzliche Zählerwechsel bei den Stadtwerken Landshut Geld?
Nein. Zählerwechsel, die im Rahmen der gesetzlich vorgesehenen Pflichtinstallationen erfolgen, sind für Kundinnen und Kunden der Stadtwerke Landshut kostenlos.
6. Für wen ist der Einbau eines Smart Meters gesetzlich vorgeschrieben?
Der verpflichtende Einbau (Pflichteinbau) betrifft unter anderem:
- Haushalte mit einem jährlichen Stromverbrauch von mehr als 6.000 kWh
- Betreiber von Photovoltaikanlagen mit einer Leistung über 7 kW
- Nutzerinnen und Nutzer von Wärmepumpen oder Wallboxen ab 4,2 kW Anschlussleistung
Diese Pflichteinbauten werden nach und nach von den Stadtwerken Landshut umgesetzt.
7. Stimmt die Aussage der DMG, dass die Installation kostenlos ist?
Die DMG Deutsche Messwesen wirbt mit einer kostenlosen Installation. Entscheidend sind die laufenden Kosten und Vertragsbedingungen des jeweiligen Angebots. Diese sollten sie sorgfältig prüfen. Wichtig zu wissen: Auch bei den Stadtwerken Landshut ist der gesetzlich vorgeschriebene Einbau kostenlos.
8. Können durch einen Anbieterwechsel Mehrkosten entstehen?
Ja, das ist möglich, es hängt vom jeweiligen Vertrag ab.
Die Stadtwerke Landshut sind bei den Entgelten für den Messstellenbetrieb an gesetzliche Preisobergrenzen nach § 30 Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) gebunden.
Wettbewerbliche Anbieter wie die DMG unterliegen diesen Obergrenzen nicht und können daher höhere Preise verlangen.
Prüfen Sie daher insbesondere die jährlichen Kosten, die Vertragslaufzeit, Kündigungsfristen, mögliche Zusatzleistungen.
9. Erhalte ich automatisch eine Netzentgeltreduzierung von 102 Euro pro Jahr?
Nein. Der im Schreiben genannte Betrag in Höhe von 102 Euro bezieht sich auf § 14a Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) und gilt nur unter bestimmten Voraussetzungen:
- es ist ein intelligentes Messsystem installiert und
- es ist eine Wärmepumpe oder Wallbox (steuerbare Verbrauchseinrichtung) vorhanden und
- der Anschluss wurde durch eine Elektrofachkraft ordnungsgemäß beim Netzbetreiber gemeldet.
Allein der Einbau eines Smart Meters führt nicht automatisch zu dieser Reduzierung.
10. Was raten die Stadtwerke Landshut ihren Kunden?
Informieren Sie sich in Ruhe und lassen Sie sich nicht unter Zeitdruck setzen. Prüfen Sie Angebote sorgfältig und vergleichen Sie insbesondere Kosten, Vertragslaufzeiten und Leistungen. Ein Vertragsabschluss mit einem wettbewerblichen Messstellenbetreiber ist freiwillig.
Wenn Sie Fragen zu Smart Metern, zum gesetzlichen Rollout oder zu Ihrem Konkreten Fall haben unterstützen wir Sie gerne. Bitte schreiben Sie uns eine E-Mail an messwesen@stadtwerke-landshut.de oder Rufen Sie uns im Kundenzentrum unter 0800 0871 871 an.

