Bild mit Thermostat zum Thema Energiepreise

Energiepreise und aktuelle Informationen

Die Energiepreise und die damit verbundenen staatlichen Maßnahmen erfahren seit geraumer Zeit laufend Änderungen.  Auf dieser Seite möchten wir Sie mit Informationen rund um die Energiemarktlage auf dem Laufenden halten. Außerdem erhalten Sie Tipps zum Energiesparen und welche Unterstützungs- und Beratungsmöglichkeiten Sie bei Bedarf nutzen können.

Aktuelle Informationen

Seit 1. März 2023 greifen die Energiepreisbremsen der Bundesregierung. Sie sind Kern eines umfangreichen, aus Mitteln des Bundes finanziertes Maßnahmenpaket, um die Energiekosten bezahlbar zu halten und zugleich die Versorgung in Deutschland zu sichern. Kern dieses Maßnahmenpakets sind Preisbremsen für Strom, Gas und Wärme. Die Preisbremsen gelten rückwirkend für die Monate Februar und Januar und laufen zum 31. Dezember 2023 aus.

Wie erhalte ich die Energiepreisbremse?

Als Kundin und Kunde der Stadtwerke Landshut brauchen Sie sich um nichts zu kümmern. Wir werden die Preisbremsen bei Ihren Abschlägen berücksichtigen.

Einfach erklärt, funktionieren die Preisbremsen wie folgt: Für 80 Prozent Ihres prognostizierten Jahresverbrauchs übernimmt der Staat den Teil des Arbeitspreises, der über einem definierten Referenzpreis liegt. Für jede darüber hinaus verbrauchte Kilowattstunde (kWh) muss der vertraglich vereinbarte Arbeitspreis bezahlt werden. Für Haushaltskunden sowie kleinere Unternehmen beträgt der Referenzpreis:

  • für Gas 12 Cent pro Kilowattstunde,
  • für Fernwärme 9,5 Cent pro Kilowattstunde und
  • für Strom 40 Cent pro Kilowattstunde.

Die Preisbremsen sollen die stark angestiegenen Energiepreise abfedern. Energiesparen bleibt dennoch das Gebot der Stunde. Sparen lohnt sich mehr denn je, weil nur ein Anteil des bisherigen Verbrauchs staatlich unterstützt wird. Sie erhalten nur für 80 Prozent Ihres prognostizierten Jahresverbrauchs den vergünstigten Preis. Für jede weitere verbrauchte Kilowattstunde zahlen Sie den Vertragspreis. Hier finden Sie Tipps zum Energiesparen. Die Preisbremsen Enden zum 31.12.2023.

Kanalherstellungsbeitrag
Symbolbild für Jahresabrechnung

So berechnen wir Ihre monatlichen Abschläge

Der monatliche Abschlag, den Sie an die Stadtwerke zahlen, berechnet sich aus Ihrem voraussichtlichen Jahresverbrauch für Strom und/oder Erdgas/Fernwärme/Wasser/Schmutzwasser und den aktuell gültigen Preisen. Für die Berechnung Ihres voraussichtlichen Verbrauchs ist der Verbrauch des Vorjahrs der Maßstab. Der Energieverbrauch ist abhängig von der Wohnfläche, der Gebäudehülle und der Anzahl im Haushalt lebenden Personen.
Die geschätzten Kosten eines Jahresverbrauchs teilen wir durch elf Abschläge, die Sie als monatliche Teilzahlung leisten. Mit der Jahresrechnung am Jahresende verrechnen wir die geleisteten Teilzahlungen mit Ihrem tatsächlichen Verbrauch. Waren die vorangegangenen Abschlagszahlungen zu hoch, erhalten Sie eine Gutschrift. Waren die Abschlagszahlungen zu niedrig, wird eine Nachzahlung fällig. In jedem Fall können Sie sicher sein, dass Sie nur für das zahlen, die Sie tatsächlich verbraucht haben.

Wie wird der Erdgas-Verbrauch bei Preisänderungen berechnet?

Bei unterjährigen Preisänderungen werden die Abrechnungszeitspannen unterteilt. Ablesewerte können bei Preisanpassungen von den Kunden zum Stichtag der Änderung mitgeteilt werden, ist aber nicht zwingend notwendig. Denn in diesem Fall wird die Gasabrechnung nach dem DVGW-Arbeitsblatt 685 „Gasabrechnung“ durchgeführt.

Die in diesem umfangreichen Werk festgelegten Verfahren sind mit den Landesbehörden für das Eichwesen und der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt abgestimmt und entsprechen den Bestimmungen des Eichrechts.

Vereinfacht erklärt, wird bei unterschiedlichen Abrechnungszeitspannen innerhalb eines Abrechnungszeitraumes pro Monat ein Gewichtungsfaktor für den Gesamtverbrauch hinterlegt. Der Gewichtungsfaktor ist jeden Monat und jedes Jahr anders. Er hängt von verschiedenen Faktoren ab, unter anderem von der Gesamtmenge des Erdgases, das von allen Standardlastprofil-Kunden verbraucht wird, vom Brennwert sowie der Zusandszahl z des Erdgases und von den witterungsbedingten Temperaturen. So ist der Gewichtungsfaktor in den kalten Wintermonaten wesentlich höher als in den warmen Sommermonaten.

In der Jahresabrechnung werden die unterschiedlichen Abrechnungszeitspannen mit ihrem Verbrauch einzeln ausgewiesen.

Energiemarktlage

Grundsätzlich setzen sich Energiekosten maßgeblich aus drei Teilbereiche zusammen: Den Netz- und Messentgelten, den staatlich veranlassten Steuern, Abgaben und Umlagen sowie Kosten für Beschaffung und Vertrieb. Netz- und Messentgelte sowie die staatlich veranlassten Kostenbestandteile werden zentral festgelegt. Die Kosten für die Energiebeschaffung unterliegt den Marktbewegungen. Der Energiemarkt reagiert immer wieder sehr sensibel mit Preissprüngen auf ungewisse Situationen und politische Ereignisse.

Was sind die Hintergründe bei einer Preisänderung?

Die Beschaffungskosten, die die Energieversorger für Energie zahlen müssen, haben sich 2023 im Vergleich zu 2022 wieder etwas entspannt. Allerdings hat die Überarbeitung des Bundeshaushalts 2024 zur Folge, dass  der ursprüngliche Bundeszuschuss von 5,5 Mrd. € nicht gewährt worden ist, welcher von der Bundesregierung als Subvention der Übertragungsnetzentgelte angekündigt worden war. Infolge dessen ist es zu erwarten, dass die Übertragungsnetzbetreiber ihre Preise erhöhen werden. Dies wird sich auch auf den Strompreis auswirken.

Den Stadtwerke Landshut ist es in den letzten zwölf Jahren immer wieder gelungen, mit einer vorausschauenden Beschaffungsstrategie Risiken zu minimieren. Erdgas und Strom werden über mehrere Jahre im Voraus beschafft. Dadurch wirken sich Turbulenzen an den Handelsbörsen nicht 1:1 auf Ihren Tarif aus, sondern werden über einen längeren Zeitraum geglättet. Dies führt einerseits dazu, dass wir fallende Preise nicht sofort weitergeben können, in Zeiten von stark steigenden Preisen wie 2022 aber dämpft diese Strategie auch die stark gestiegenen Großhandelspreise.

Steigen die Strom- und Gaspreise weiter?

Bei den Erdgaspreisen stand zum 1. Januar 2023 eine Erhöhung an, da sich die Beschaffungskosten sowie die Netzentgelte nochmal weiter erhöht haben. Über den Jahreswechsel von 2023 auf 2024 bleiben die Erdgastarife weiterhin stabil. Ebenso die Verbrauchspreise für Strom. Allerdings werden zum 01.01.2024 die Kosten für den Grundpreis beim Strom um 1,11 Euro pro Monat erhöht. Inwieweit sich die bevorstehende Netzentgelterhöhung der Übertragungsnetzbetreiber auswirkt ist zum Stand Mitte Dezember noch nicht bekannt. Bei Preisänderungen werden alle Kundinnen und Kunden persönlich informiert.

Symbolbild für Energiebörse
Frau spart Energie und spart dabei bares Geld

Energiespartipps und Unterstützungsangebote

Unabhängig von den Energiepreisen ist es immer sinnvoll, sparsam mit Energie umzugehen. In fast jedem Haushalt gibt es Möglichkeiten, Energie einzusparen – zum Beispiel die Heizung herunterdrehen, wenn niemand zu Hause ist, Stoßlüften und beim Duschen auf Dauer und Temperatur achten. Zudem sollte jeder überlegen, ob es nicht auch ein oder zwei Grad weniger im Zimmer tun. Jedes Grad weniger heizen verbraucht sechs Prozent weniger Energie und Geld – denn jede eingesparte Kilowattstunde schont auch den eigenen Geldbeutel.

Sollten Sie Probleme haben, Ihren monatlichen Abschlag zu begleichen, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf. Wir finden in den allermeisten Fällen eine Lösung, mit der beide Seiten leben können. Zudem können Sie Hilfsangebote nutzen, wie die kostenfreie Schuldner- und Insolvenzberatung des Diakonischen Werks Landshut, Telefon 0871/6092301. Auch das Sozialamt die Arbeitsagentur (Jobcenter) können Sie gegebenenfalls unterstützen.

weitere Energiespartipps