Bild mit Thermostat zum Thema Energiepreise

Energiepreise und aktuelle Informationen

Die Energiepreise und die damit verbundenen staatlichen Maßnahmen erfahren seit geraumer Zeit Änderungen in nie dagewesener Geschwindigkeit. Auf dieser Seite möchten wir Sie mit Informationen rund um die Energiemarktlage und geplante Entlastungsmaßnahmen auf dem Laufenden halten. Außerdem erhalten Sie Tipps zum Energiesparen und welche Unterstützungs- und Beratungsmöglichkeiten Sie bei Bedarf nutzen können.

Aktuelle Informationen

Der Energiemarkt befindet sich derzeit in einer Ausnahmesituation. Die Beschaffungspreise für Strom und Erdgas haben sich vervielfacht. Die Bundesregierung hat ein umfangreiches aus Mitteln des Bundes finanziertes Maßnahmenpaket geschnürt, um die Energiekosten bezahlbar zu halten und zugleich die Versorgung in Deutschland zu sichern. Kern dieses Maßnahmenpakets sind Preisbremsen für Strom, Gas und Wärme. Die Preisbremsen gelten ab März 2023 rückwirkend für die Monate Februar und Januar zunächst bis zum 31. Dezember 2023. Eine Verlängerung bis 30. April 2024 hält sich die Bundesregierung offen.

Wie erhalte ich die Energiepreisbremse?

Als Kundin und Kunde der Stadtwerke Landshut brauchen Sie sich um nichts zu kümmern. Wir werden die Preisbremsen bei Ihren neuen Abschlägen berücksichtigen.

Einfach erklärt, funktionieren die Preisbremsen wie folgt: Für 80 Prozent Ihres prognostizierten Jahresverbrauchs übernimmt der Staat den Teil des Arbeitspreises, der über einem definierten Referenzpreis liegt. Für jede darüber hinaus verbrauchte Kilowattstunde (kWh) muss der vertraglich vereinbarte Arbeitspreis bezahlt werden. Für Haushaltskunden sowie kleinere Unternehmen beträgt der Referenzpreis:

  • für Gas 12 Cent pro Kilowattstunde,
  • für Fernwärme 9,5 Cent pro Kilowattstunde und
  • für Strom 40 Cent pro Kilowattstunde.

Die Preisbremsen sollen die stark angestiegenen Energiepreise abfedern. Energiesparen bleibt dennoch das Gebot der Stunde. Sparen lohnt sich mehr denn je, weil nur ein Anteil des bisherigen Verbrauchs staatlich unterstützt wird. Sie erhalten nur für 80 Prozent Ihres prognostizierten Jahresverbrauchs den vergünstigten Preis. Für jede weitere verbrauchte Kilowattstunde zahlen Sie den Vertragspreis. Hier finden Sie Tipps zum Energiesparen.

Dezember-Abschlag (Soforthilfe) einfach erklärt

Wie funktioniert das mit dem Dezember-Abschlag? Zur Erklärung haben wir für Sie ein Video erstellt. Klicken Sie bitte auf „Video laden“ und anschließend den Play-Button, dann startet der Erklärfilm.

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Was muss ich tun, damit ich den Dezember-Abschlag erhalte?

Am 14.11.2022 wurde die Soforthilfe für Dezember beschlossen. Von dieser einmaligen Erstattung des Dezember-Abschlags profitieren unsere Erdgas- und Fernwärmekunden.

Den Dezember-Abschlag buchen wir nicht ab. Sofern Sie den Abschlag per Überweisung, Dauerauftrag oder bar am Kassenautomaten bezahlen, können Sie mit der Dezember-Rate einmalig aussetzen. Bitte beachten Sie, dass der November-Abschlag zum 01.12.2022 fällig ist und davon unberührt bleibt. Der Dezember-Abschlag wäre erst zum 30.12.2022 fällig geworden. Falls der Dezember-Abschlag trotzdem gezahlt wird (z. B. bei laufendem Dauerauftrag), erstatten wir Ihnen den Betrag in der Jahresabrechnung 2022 wieder zurück. Die Jahresabrechnung 2022 wird voraussichtlich von Mitte bis Ende Januar verschickt. Alle Kundinnen und Kunden, die regelmäßig überweisen oder bar am Kassenautomat einzahlen, können jederzeit auf das Sepa-Verfahren umsteigen.

Die Finanzierung der Soforthilfe übernimmt der Bund. Die Soforthilfe ist dafür gedacht, die Preissteigerung abzufedern. Energiesparen ist trotzdem immer noch erforderlich und hilft, Ressourcen und Geld zu sparen. Wer die durchschnittliche Raumtemperatur durchgehend um 1 °C senkt, erzielt rechnerisch eine Einsparung von 6 %.

Wer erhält die Soforthilfe für Dezember?

Der Gesetzgeber hat festgelegt, wer die Dezember-Soforthilfe erhält:

  • Alle Letztverbraucher, also private und gewerbliche Verbraucher, die weniger als 1,5 Millionen Kilowattstunden (kWh) im Jahr verbrauchen. Bei Erdgas gilt: Das bezogene Erdgas darf dabei nicht zur kommerziellen Strom- oder Wärmeerzeugung genutzt werden.
  • Letztverbraucher, die das Erdgas weit überwiegend im Zusammenhang mit der Vermietung von Wohnraum oder als Wohnungseigentümergemeinschaft im Sinne des Wohnungseigentumsgesetzes beziehen.
  • zugelassene Pflege-, Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen, staatliche, staatlich anerkannte oder gemeinnützige Einrichtungen des Bildungs-, Wissenschafts- und Forschungsbereichs sowie Werkstätten für Menschen mit Behinderungen oder anderer Leistungsanbieter
  • Kindertagesstätten und andere Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe, Leistungserbringer der Eingliederungshilfe sowie bestimmte weitere Bildungseinrichtungen

Hinweis für die Einrichtungen und Kunden mit registrierender Leistungsmessung mit einem Verbrauch von über 1,5 Millionen kWh: Sie müssen dem Gaslieferanten bis zum 31.12.2022 in Textform darlegen, dass die Voraussetzungen für den Anspruch auf Soforthilfe gemäß § 2 Abs. 1 Satz 4 EWSG vorliegen.

Wie hoch ist die Einmalzahlung?

Für Erdgas-Kunden

Die Dezemberhilfe ist zunächst ein vorläufiger Erstattungsbetrag, sie entspricht nicht automatisch der Höhe des Abschlags, den Sie monatlich an die Stadtwerke Landshut bezahlen. Die tatsächliche Höhe wird wie folgt berechnet:

Haushaltskunden bzw. Standardlastprofilkunden: einmalige Entlastung = 1⁄12 der der Abschlagszahlung im September 2022 zugrundeliegenden Jahresverbrauchsprognose * Gesamtbruttoarbeitspreis mit Stichtag 1. Dezember 2022 + 1⁄12 des Jahresbruttogrundpreises mit Stichtag 1. Dezember 2022.

Wichtig zu wissen: Der monatliche Abschlag, den die Sie an die Stadtwerke zahlen, berechnet sich aus Ihrem voraussichtlichen Jahresverbrauch und den gültigen Preisen. Für die Schätzung Ihres voraussichtlichen Energieverbrauchs ist der letztjährige Verbrauch der Maßstab. Der Energieverbrauch ist abhängig von der Wohnfläche, der Gebäudehülle und der Anzahl im Haushalt lebenden Personen.
Die geschätzten Kosten eines Jahresverbrauchs teilen wir durch elf Abschläge, die Sie als monatliche Teilzahlung leisten. Mit der Jahresrechnung am Jahresende verrechnen wir die geleisteten Teilzahlungen mit Ihrem tatsächlichen Verbrauch.

Die exakte Höhe der einmaligen Erstattung wird in der Jahresverbrauchsabrechnung als „endgültiger Erstattungsbetrag“ ausgewiesen und mit dem „vorläufigen Erstattungsbetrag“ (Dezemberhilfe) verrechnet. Es geht also kein Geld verloren, weder für unsere Kunden, noch für die Stadtwerke. Die Jahresverbrauchsabrechnung 2022 wird voraussichtlich im Zeitraum von Mitte Januar bis Mitte Februar 2023 verschickt.

Berechnung für Kunden mit registrierender Leistungsmessung (< 1,5 Mio. kWh Jahresverbrauch): 1/12 des RLM-Verbrauchs im Zeitraum November 2021 bis einschließlich Oktober 2022 (bei erstmaliger Entnahme nach 1. November 2021 1/12 des typischen Jahresverbrauchs)

Für Wärme-Kunden:

Die Berechnung des Erstattungsbetrags bei Fernwärme berechnet wie folgt: Da die Stadtwerke nur elf Abschläge im Abrechnungszeitraum erheben, muss laut der Vorgaben zunächst ein monatlicher Durchschnitt der Abschlagszahlungen innerhalb eines Abrechnungszeitraumes berechnet werden.  Einmaliger Erstattungsbetrag = Ergebnis des monatlichen Durchschnitts + 20 Prozent

Sind mit der Durchschnittsbildung jahreszeitliche Verbrauchsschwankungen nicht angemessen berücksichtigt, so ist der Abschlag heranzuziehen, den vergleichbare Kunden zahlen.

Sowohl für Erdgas- und Wärme-Kunden gilt: Die Dezemberhilfe darf nicht mit offenen Forderungen verrechnet und auch nicht gepfändet werden.

Kanalherstellungsbeitrag
Symbolbild für Jahresabrechnung

So berechnen wir Ihre monatlichen Abschläge

Der monatliche Abschlag, den Sie an die Stadtwerke zahlen, berechnet sich aus Ihrem voraussichtlichen Jahresverbrauch für Strom und/oder Erdgas/Fernwärme/Wasser/Schmutzwasser und den aktuell gültigen Preisen. Für die Berechnung Ihres voraussichtlichen Verbrauchs ist der Verbrauch des Vorjahrs der Maßstab. Der Energieverbrauch ist abhängig von der Wohnfläche, der Gebäudehülle und der Anzahl im Haushalt lebenden Personen.
Die geschätzten Kosten eines Jahresverbrauchs teilen wir durch elf Abschläge, die Sie als monatliche Teilzahlung leisten. Mit der Jahresrechnung am Jahresende verrechnen wir die geleisteten Teilzahlungen mit Ihrem tatsächlichen Verbrauch. Waren die vorangegangenen Abschlagszahlungen zu hoch, erhalten Sie eine Gutschrift. Waren die Abschlagszahlungen zu niedrig, wird eine Nachzahlung fällig. In jedem Fall können Sie sicher sein, dass Sie nur für das zahlen, die Sie tatsächlich verbraucht haben.

Wie wird der Erdgas-Verbrauch bei Preisänderungen berechnet?

Aufgrund der Preisänderungen im Jahr 2022 werden die Abrechnungszeitspannen unterteilt. Ablesewerte konnten von den Kunden mitgeteilt werden, war aber nicht zwingend notwendig. Denn in diesem Fall wird die Gasabrechnung nach dem DVGW-Arbeitsblatt 685 „Gasabrechnung“ durchgeführt.

Die in diesem umfangreichen Werk festgelegten Verfahren sind mit den Landesbehörden für das Eichwesen und der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt abgestimmt und entsprechen den Bestimmungen des Eichrechts.

Vereinfacht erklärt, wird bei unterschiedlichen Abrechnungszeitspannen innerhalb eines Abrechnungszeitraumes pro Monat ein Gewichtungsfaktor für den Gesamtverbrauch hinterlegt. Der Gewichtungsfaktor ist jeden Monat und jedes Jahr anders. Er hängt von verschiedenen Faktoren ab, unter anderem von der Gesamtmenge des Erdgases, das von allen Standardlastprofil-Kunden verbraucht wird, vom Brennwert sowie der Zusandszahl z des Erdgases und von den witterungsbedingten Temperaturen. So ist der Gewichtungsfaktor in den kalten Wintermonaten wesentlich höher als in den warmen Sommermonaten.

In der Jahresabrechnung werden die unterschiedlichen Abrechnungszeitspannen mit ihrem Verbrauch einzeln ausgewiesen.

Energiemarktlage

Grundsätzlich setzen sich Energiekosten maßgeblich aus drei Teilbereiche zusammen: Den Netz- und Messentgelten, den staatlich veranlassten Steuern, Abgaben und Umlagen sowie Kosten für Beschaffung und Vertrieb. Netz- und Messentgelte sowie die staatlich veranlassten Kostenbestandteile werden zentral festgelegt. Die Kosten für die Energiebeschaffung unterliegt den Marktbewegungen. Die Energiepreise sind derzeit auf so hohem Niveau, weil eine hohe Nachfrage auf ein geringes Angebot trifft.

Warum sind die Gaspreise so stark gestiegen?

Die Beschaffungskosten, die die Energieversorger für Gas zahlen müssen, sind in den vergangenen Monaten extrem stark gestiegen. Zeitweise erreichten die Preise für die Beschaffung von Gas nie zuvor gekannte Höhen. So haben sich die Beschaffungskosten für Gas gegenüber Anfang 2021 verzwölffacht.

Bereits im vergangenen Jahr lagen die Preise an den Energie-Börsen auf einem hohen Niveau. Der russische Angriffskrieg auf die Ukraine hat den Druck weiter erhöht. Der Krieg führt nicht nur zu großen Unsicherheiten auf den Rohstoffmärkten. Die von Russland im Zuge des Krieges eingestellten Gaslieferungen verknappen das Gasangebot. Das führt zu stark steigenden Preisen beim Gaseinkauf.

Den Stadtwerke Landshut ist es in den letzten zehn Jahren immer wieder gelungen, mit unserer vorausschauenden Beschaffungsstrategie Risiken zu minimieren. Erdgas wird von uns lange im Voraus beschafft. Dadurch wirken sich Turbulenzen an den Handelsbörsen nicht 1:1 auf Ihren Tarif aus, sondern werden über einen längeren Zeitraum geglättet. Dies führt einerseits dazu, dass wir fallende Preise nicht sofort weitergeben können, in der jetzigen Situation aber dämpft diese Strategie auch die stark gestiegenen Großhandelspreise. Wir können die Preissteigerungen zwar nicht vollständig auffangen, aber der Preisanstieg fällt in unseren Tarifen deutlich geringer aus als die Preisspitzen an den Börsen.

Steigen die Strom- und Gaspreise weiter?

Bei den Erdgaspreisen steht ab 1. Januar 2023 eine erneute Erhöhung an, da sich die Beschaffungskosten sowie die Netzentgelte nochmal weiter erhöht haben. Die Kilowattstunde für Erdgas kostet ab 1. Januar 2023 über alle Tarife 2,96 Cent mehr, Ökotarife können davon abweichen. Diese Mehrkosten sind eine direkte Folge stark gestiegener Marktpreise auf Grund der aktuellen Verfügbarkeit von Erdgas. Der Grundpreis sinkt um 3,12 € pro Jahr.

Im Vergleich zu den Erdgaspreisen Ende des Jahre 2022 kommen auf einen Einpersonenhaushalt mit einem Durchschnittsverbrauch von 7.000 kWh pro Jahr rund 17 Euro pro Monat Mehrbelastung hinzu. Ein Zweipersonenhaushalt mit einem durchschnittlichen Jahresverbrauch von 20.000 kWh muss mit rund 50 Euro pro Monat mehr rechnen und ein Drei- bis Vierpersonenhaushalt mit einem jährlichen Verbrauch von 35.000 kWh mit rund 86 Euro zusätzlich.

Die Stadtwerke geben die im Oktober beschlossene Reduzierung der Mehrwertsteuer von 19 auf sieben Prozent sowie die Rücknahme der Gaspreisbeschaffungsumlage ihre Kunden selbstverständlich weiter. Für den November-Abschlag, der zum 1. Dezember fällig wurde, erhielten alle Kunden in einem separaten Schreiben eine neue Berechnung zusammen mit Informationen zur Erstattung des Dezember-Abschlags. Außerdem erhielten alle Kunden per Post ein Schreiben mit den Preisinformationen.

Beim Strom konnten die Stadtwerke Landshut bislang aufgrund der langfristig ausgelegten Energiebeschaffung Preiserhöhungen während des Jahres vermeiden. Die Reduzierung der EEG-Umlage zum 1. Juli 2022 gaben die Stadtwerke an ihre Kunden unmittelbar weiter. Zum Jahreswechsel mussten die Stadtwerke nun jedoch wie viele anderen Energieversorger die Strompreise ebenfalls anpassen.

Der Grund für die Strompreiserhöhung liegt an den anhaltend hohen Beschaffungspreisen, den gestiegenen Netzentgelten sowie an den Erhöhungen von gesetzlichen Umlagen. Seit dem 1. Januar 2023 kostet der Stadtwerke-Strom 6,16 Cent brutto pro verbrauchter Kilowattstunde (kWh) mehr. Der Grundpreis bleibt stabil. Dies gilt für alle Tarife im Netzgebiet der Stadtwerke Landshut.

In Summe bedeutet diese Preiserhöhung für einen Einpersonenhaushalt mit einem durchschnittlichen Verbrauch von 1.500 kWh pro Jahr eine Mehrbelastung von rund 7 Euro pro Monat im Vergleich zu den Ende des Jahres 2022 gültigen Preisen. Ein Haushalt mit einem Jahresverbrauch von 2.800 kWh (Durchschnittsverbrauch eines Zweipersonenhaushalts) zahlt monatlich rund 14 Euro mehr. Ein Drei- bis Vierpersonenhaushalt mit einem jährlichen Verbrauch von 3.500 kWh muss mit einem Plus von rund 18 Euro pro Monat mehr rechnen.

Symbolbild für Energiebörse
Frau spart Energie und spart dabei bares Geld

Energiespartipps und Unterstützungsangebote

Trotz der staatlichen Bemühungen, die Energiepreise zu reduzieren, wird ein hundertprozentiger Ausgleich der Belastungen leider nicht möglich sein. Die Dimensionen, in denen wir uns mit Blick auf die Energie-Kosten bewegen, kann man als historisch bezeichnen. Allein die Beschaffungskosten, die die Energieversorger für Gas zahlen müssen, haben sich gegenüber Anfang 2021 verzwölffacht. Wir werden uns daran gewöhnen müssen, dass Strom und Wärme in den kommenden Jahren teuer bleiben wird.

Umso wichtiger ist es, sparsam mit Energie umzugehen. In fast jedem Haushalt gibt es Möglichkeiten, Energie einzusparen – zum Beispiel die Heizung herunterdrehen, wenn niemand zu Hause ist, Stoßlüften und beim Duschen auf Dauer und Temperatur achten. Zudem sollte jeder überlegen, ob es nicht auch ein oder zwei Grad weniger im Zimmer tun. Jedes Grad weniger heizen verbraucht sechs Prozent weniger Energie und Geld – denn jede eingesparte Kilowattstunde schont auch den eigenen Geldbeutel.

Sollten Sie Probleme haben, Ihren monatlichen Abschlag zu begleichen, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf. Wir finden in den allermeisten Fällen eine Lösung, mit der beide Seiten leben können. Zudem können Sie Hilfsangebote nutzen, wie die kostenfreie Schuldner- und Insolvenzberatung des Diakonischen Werks Landshut, Telefon 0871/6092301. Auch das Sozialamt die Arbeitsagentur (Jobcenter) können Sie gegebenenfalls unterstützen.

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