Schreiben zu Smart Meter Einbau

Kein Zusammenhang mit SWLA!

Aktuelle Meldungen, Pressemitteilung, Prio App vom 16. Ottobre 2026

In den Briefkästen vieler Menschen in Landshut landen derzeit Werbeschreiben der Firma „Deutsche Messwesen“ (DMG) aus Berlin. Es enthält ein Angebot zum Einbau eines neuen Smart Meters (intelligentes Messsystem) mit einer Vertragslaufzeit von 24 Monaten. Es wird mit einer kostenlosen Installation und einem kurzfristigen Austausch geworben.

Im Kundenzentrum der Stadtwerke Landshut gehen derzeit vermehrt Anfragen zu den Schreiben ein. Viele Kunden möchten wissen, ob die Werbeaktion in Zusammenarbeit mit den Stadtwerken erfolgt. Dies ist nicht der Fall.

Die Stadtwerke Landshut raten dazu, bei den Schreiben genau hinzusehen und sich nicht verunsichern zu lassen. Die Ankündigung eines Installationszeitraums kann den Eindruck vermitteln, dass der Einbau vor Ort bereits konkret geplant ist. Bei den Schreiben handelt es sich jedoch um Werbeanschreiben, bei denen grundsätzlich keine Pflicht besteht zu reagieren.

Die pauschale Netzentgeltreduzierung gilt nur unter bestimmten Voraussetzungen. Dazu gehört eine entsprechende steuerbare Verbrauchseinrichtung, die die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt und die beim Netzbetreiber angemeldet ist. Für die von den Stadtwerken Landshut betreuten Netzkunden beträgt die entsprechende Netzentgeltreduzierung für das Jahr 2026 112,90 Euro (netto). Für 2027 werden voraussichtlich 122,73 Euro (netto) erwartet.

Die Steuerbarkeit von Verbraucheinrichtungen (z. B. Wärmepumpen, Ladeeinrichtungen für E-Fahrzeuge, Klimageräte und Stromspeicher) mit einer Leistung von mehr als 4,2 kW ist seit 2024 im Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) in § 14a festgehalten. Dies dient dazu, Überlastungen im Stromnetz zu vermeiden. Der Netzbetreiber reduziert im Gegenzug die Netzentgelte, die als Gutschrift mit der Jahresverbrauchsabrechnung vom Stromlieferanten an die jeweiligen Kunden weitergegeben werden. Die Meldung der reduzierten Netzentgelte erfolgt vom Netzbetreiber automatisch an den Stromlieferanten.

Wichtig zu wissen: Nach aktueller Rechtslage benötigt nicht jeder Haushalt ein Smart Meter (intelligentes Messsystem), welches den Stromverbrauch misst und meldet. Verpflichtend sind sie nur für Haushalte mit einem Stromverbrauch von mehr als 6.000 Kilowattstunden (kWh), einer PV-Anlage mit einer Leistung über 7 Kilowatt (kW) oder Nutzer von steuerbaren Verbrauchseinrichtungen mit mehr als 4,2 kW Anschlussleistung.

Die Stadtwerke informieren Ihre Kunden grundsätzlich mit einem personalisierten Schreiben über einen erforderlichen Zählertausch und  treten als eindeutiger Absender auf. Der Einbau ist in diesem Fall ohnehin kostenlos. Für den laufenden Messstellenbetrieb fallen gesetzlich geregelte Entgelte an.

Weitere Infos und häufig gestellte Fragen im Zusammenhang mit dem Schreiben

Einbau eines Smart Meters