Informationen zum Anschluss von Wallboxen
im Netzgebiet der Stadtwerke Landshut
Allgemein vom 27. März 2025
Ladesäulen für Elektrofahrzeuge mit einer Ladeleistung von 3,7 kW bis 11 kW sind lediglich anzeigepflichtig. Über 11 kW sind diese über ein Elektrounternehmen anzumelden und genehmigungspflichtig. Auch Wallboxen welche auf 11 kW begrenzt wurden, sind genehmigungspflichtig. Die Genehmigung wird in der Regel erteilt.
Bei der Installation von Ladesäule über 11 kW ist zu beachten, dass in der Anmeldung an das Niederspannungsnetz durch Ihren Elektriker auch der übrige Leistungsbedarf im Objekt berücksichtigt ist. Das heißt, Ihr Elektrounternehmen muss eine gleichzeitig benötigte Anschlussleistung angeben. Sprechen Sie dazu mit Ihrem Elektrofachbetrieb.
Die Anmeldung einer Ladeeinrichtung für zuhause erfolgt über das Anlagenportal.
Bitte beachten Sie: Abhängig von der bereits angeschlossenen Leistung kann auch eine nur anzeigepflichtige Ladesäule zu einer Leistungserhöhung im Hausanschluss führen. Dabei ist dann die Anmeldung durch einen Elektriker unter dem Netzanschlussportal erforderlich.
Anschluss von Ladesäulen in Mehrfamilienhäusern:
Ladesäulen in Mehrfamilienhäusern sind grundsätzlich nach Rücksprache mit Eigentümer und Hausverwaltungen über ein Elektrounternehmen mit einer Leistungsangabe anzumelden. Danach prüfen die Stadtwerke die Verwendbarkeit des Hausanschlusses und informieren bei Bedarf über die weiteren Schritte zur Leistungserhöhung.
Bei mehreren Ladesäulen sollte die Verwendung eines Lademanagements in Betracht gezogen werden. Ihr Elektrofachbetrieb informiert Sie sicherlich gerne darüber.
Hinweis: Die Stadtwerke Landshut verkaufen oder montieren keine Ladesäulen.
Die Verwendung des Hausanschlusses und die Aufteilung der verfügbaren Leistung liegt nicht im Verantwortungsbereich der Stadtwerke Landshut. Die Eignung der Hausinstallation ist durch eine beauftragte Elektrofachfirma auf eigene Kosten prüfen zu lassen und bei Bedarf entsprechend anzupassen.
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