Häufig gestellte Fragen (FAQ) & Infos
Hier finden Sie die wichtigsten Antworten.
Viele Wege führen zu Strom von den Stadtwerken Landshut: Füllen Sie einfach den Tarifberater aus und wählen Sie für sich das beste Stromangebot aus. Oder Sie kommen in unser Kundenzentrum in der Altstadt 74 und melden sich persönlich an. Für beide Wege sind die richtige Zählernummer und der voraussichtliche Jahresverbrauch wichtig. Wenn Sie den aktuellen Zählerstand kennen, freuen wir uns über den Stand und das Ablesedatum.
Im Falle eines Umzugs gibt es unzählige Dinge, die organisiert werden wollen bzw. die man beachten sollte. Ihre Zählerstände für Ihre Stromzähler (und auch die Gas-, Wasser- und/oder Wärmezähler) können Sie uns, wenn es soweit ist, melden. Wir erstellen dann zu Ihrem Auszugstag Ihre Schlussabrechnung und senden sie an Ihre neue Adresse. Auch wenn Sie im Stadtgebiet umziehen ist aus systemtechnischen Gründen immer eine Ab- und Anmeldung nötig.
Zwischen den Tarifen der Stadtwerke Landshut können Sie jederzeit wechseln. Entweder Sie nutzen unseren Tarifberater oder Sie kommen in unser Kundenzentrum in der Altstadt 74 vorbei. Möchten Sie von einem anderen Stromanbieter zu den Stadtwerken Landshut wechseln, können Sie das auch entweder persönlich oder online über den Tarifberater erledigen. Dazu benötigen wir eine Kündigungsvollmacht von Ihnen oder falls Sie selbst gekündigt haben, das Kündigungsdatum.
Der monatliche Abschlag, also die Rate, die Sie an die Stadtwerke zahlen, berechnet sich aus Ihrem voraussichtlichen Jahresverbrauch für Strom und den aktuell gültigen Preisen. Für die Schätzung Ihres voraussichtlichen Energieverbrauchs ist der letztjährige Verbrauch der Maßstab. Der Energieverbrauch ist abhängig von den benutzten elektrischen Geräten, der Wohnfläche, der Gebäudehülle und der Anzahl im Haushalt lebenden Personen.
Die geschätzten Kosten eines Jahresverbrauchs teilen wir durch elf Abschläge, die Sie als monatliche Teilzahlung leisten. Mit der Jahresrechnung am Jahresende verrechnen wir die geleisteten Teilzahlungen mit Ihrem tatsächlichen Verbrauch.
Der ÖkoMax-Tarif ist das nachhaltigste Stromangebot – denn Kunden bekommen 100 Prozent Ökostrom und unterstützen gleichzeitig mit 0,5 Cent je verbrauchter Kilowattstunde den Ausbau regenerativer Energie-Erzeugungsanlagen. Weil die Stadtwerke nochmal dieselbe Summe drauflegen, fließt insgesamt 1 Cent je verbrauchte Kilowattstunde in den Ausbau erneuerbaren Projekte.
Die bisherigen Einnahmen aus dem ÖkoMax-Cent ermöglichten unter anderem den Bau von zwei Photovoltaikanlagen in Landshut in den Jahren 2009 und 2021. Zwischen 2008 und 2016 unterstützte der Tarif deutschlandweit kleinere PV-Projekte über eine Zertifizierung bei Grüner Strom Label und einem Rahmenabkommen mit der Arbeitsgemeinschaft für sparsame Energie- und Wasserverwendung (ASEW). Für 2025 wird eine weitere Anlage auf dem Betriebsgebäude der Stadtwerke geplant. Sie soll 2025 in Betrieb genommen werden und eine Leistung von 125 kWp sowie eine jährliche Einspeisemenge von rund 113.000 kWh erreichen. Auch der Ertrag dieser Anlagen wird wieder dem ÖkoMax-Konto zugeführt und somit für weitere Projekte verwendet werden.
Mit einem Doppeltarifzählersystem profitieren Sie von der Möglichkeit, Ihren Verbrauch in die günstigen Niedertarifzeiten verschieben zu können. Ab einem Jahresverbrauch von über 2.500 kWh und einem Niedertarifanteil von ca. 50 Prozent (= 1.250 kWh) lohnt sich bereits die getrennte Erfassung von Hoch- und Niedertarifverbräuchen für Sie.
Um zu ermitteln, ob sich für Sie eine Umstellung auf den Tarif „Tag & Nacht“ lohnt, empfehlen wir Ihnen, Ihren Stromverbrauch über einen Zeitraum von mindestens zwei Wochen zu den angegebenen Schaltzeiten festzuhalten. Ein behilfliches Formular erhalten Sie in den
Steuern, Abgaben und Umlagen
Die Steuern- und Abgabenlast des Strompreises beträgt bei einem angenommenen Verbrauch von 3.500 kWh pro Jahr im Grundversorgertarif ca. 31 %. Darin enthalten sind die Stromsteuer, die Umlage nach KWKG, die Offshore-Netzumlage, die § 19-StromNEV-Umlage, die § 18 Umlage für abschaltbare Lasten und die Konzessionsabgabe an Städte und Gemeinden sowie die Mehrwertsteuer.
Regulierte Netzentgelte
Der Anteil an Ihrem Strompreis, der auf Grund der Benutzung des Stromnetzes an den Netzbetreiber abgeführt werden muss, macht ca. 23 % aus. Der Netzbetreiber wiederum investiert damit in die Versorgungssicherheit, also in Instandhaltung, Ausbau und Modernisierung des Versorgungsnetzes.
Strombeschaffung, Vertrieb und Service
Die verbleibenden 46 % Ihrer Stromkosten werden für die Strombeschaffung, sprich Erzeugung oder Einkauf des Stroms, den Vertrieb und Service verwendet. Die Beschaffungskosten werden vor allem durch die weltweit steigende Nachfrage nach Energie bestimmt.
Sie haben Fragen zu den Rechnungsbestandteilen? In unserer interaktiven Rechnungserläuterung erhalten Sie Antworten.
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Unser Kundenservice hilft Ihnen gerne weiter.
Wir sind gerne für Sie da:
Montag bis Freitag von 09:00 Uhr – 18:00 Uhr und am
Samstag von 09:00 Uhr – 13:00 Uhr
Service-Nummer: 0800 0871 871
oder schreiben Sie eine E-Mail an: info@stadtwerke-landshut.de