Zentrale der Stadtwerke Landshut

Streitbeilegung

Beschwerdestelle der Stadtwerke Landshut

Fragen und Beschwerden im Zusammenhang mit den Lieferungen und Leistungen der Stadtwerke Landshut können an den Verbraucherservice der Stadtwerke Landshut per Post (Stadtwerke Landshut, Postfach 28 20, 84012 Landshut), telefonisch (Tel. 0800/ 0871 871), per Telefax (0871/1436-2052) oder per E-Mail (info@stadtwerke-landshut.de) gerichtet werden.

Hinweise der Stadtwerke Landshut zu Verbraucherbeschwerden
1. Beschwerdestelle der Stadtwerke Landshut

Fragen und Beschwerden im Zusammenhang mit den Lieferungen und Leistungen der Stadtwerke Landshut können an den Verbraucherservice der Stadtwerke Landshut per Post (Stadtwerke Landshut, Postfach 28 20, 84012 Landshut), telefonisch (Tel. 0800 0871 871), per Telefax (0871 1436 2052) oder per E-Mail (info@stadtwerke-landshut.de) gerichtet werden.

2. Verbraucherstreitbeilegungsverfahren

2.1 Strom-und Gasversorgungsunternehmen (Lieferanten, Netzbetreiber, Messstellenbetreiber) sind verpflichtet, Beanstandungen von Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB (Privatkunde) insbesondere zum Vertragsabschluss oder zur Qualität von Leistungen des Unternehmens (Verbraucherbeschwerden), die den Anschluss an das Versorgungsnetz, die Belieferung mit Energie sowie die Messung der Energie betreffen, im Verfahren nach § 111a EnWG innerhalb einer Frist von vier Wochen ab Zugang beim Unternehmen zu beantworten. Wird der Verbraucherbeschwerde durch das Unternehmen nicht abgeholfen, hat das Unternehmen die Gründe in Textform darzulegen und auf das Schlichtungsverfahren nach § 111b EnWG unter Angabe der Anschrift und der Webseite der Schlichtungsstelle hinzuweisen. Zur Beilegung von Streitigkeiten zwischen den Stadtwerken Landshut und Verbrauchern (§ 13 BGB) kann die anerkannte oder beauftragte Schlichtungsstelle angerufen werden. Sofern ein Verbraucher eine Schlichtung bei der Schlichtungsstelle beantragt, sind die Stadtwerke Landshut verpflichtet, an dem Schlichtungsverfahren teilzunehmen. Der Antrag des Verbrauchers auf Einleitung des Schlichtungsverfahrens ist erst zulässig, wenn die Stadtwerke Landshut im Verfahren nach § 111a EnWG der Verbraucherbeschwerde nicht abgeholfen haben. Die Einreichung einer Beschwerde bei der Schlichtungsstelle hemmt die gesetzliche Verjährung gemäß § 204 Abs. 1 Nr. 4 BGB. Die Kontaktdaten der Schlichtungsstelle sind derzeit: Schlichtungsstelle Energie e. V., Friedrichstraße 133, 10117 Berlin, Geschäftszeiten: Mo.-Fr. 10:00-16:00 Uhr, Tel. 030/2757240-0, E-Mail: info@schlichtungsstelle-energie.de, Webseite: www.schlichtungsstelle-energie.de.

2.2 Die Stadtwerke Landshut nehmen über die in Ziff. 2.1 genannten Fälle hinaus an keinem Verbraucherstreitbeilegungsverfahren im Sinne des Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes teil.

2.3 Sofern und soweit die Stadtwerke Landshut den Online-Abschluss von Kauf-oder Dienstleistungsverträgen anbieten, haben Verbraucher die Möglichkeit, über die Online-Streitbeilegungs-Plattform (OS-Plattform) der europäischen Union kostenlose Hilfestellung für die Einreichung einer Verbraucherbeschwerde zu einem Online-Kaufvertrag oder Online-Dienstleistungsvertrag sowie Informationen über die Verfahren an den Verbraucherschlichtungsstellen in der europäischen Union zu erhalten. Die OS-Plattform kann unter folgendem Link aufgerufen werden: http://ec.europa.eu/consumers/odr/

2.4 Das Recht der Verbraucher, die Gerichte anzurufen oder ein anderes, gesetzlich vorgesehenes Verfahren zu beantragen, bleibt hiervon unberührt.

3. Weiterführende Informationsangebote

Informationen zu Verbraucherrechten im Rahmen der Energieversorgung sind über den Verbraucherservice der Bundesnetzagentur für den Bereich Elektrizität und Gas, Postfach 8001, 53105 Bonn, Tel.: 03/22480-500 oder 01805/101000 (Mo.-Fr. 09:00 Uhr -15:00 Uhr), Fax: 030 22480-323, E-Mail: verbraucherservice-energie@bnetza.de, erhältlich. Weiterführende Informationen erhalten Verbraucher auch bei den bekannten Verbraucherschutzeinrichtungen (z. B. Verbraucherzentrale Bayern).