Bitte Zählerstände melden
Bei den Stadtwerken laufen die Vorbereitungen für die Jahresverbrauchsabrechnung. Um die rund 70.000 Zählerstände erfassen zu können, benötigten die Stadtwerke die Unterstützung ihrer Kunden. Der regionale Energieversorger bittet daher alle Kunden, die ihre Zählerstände noch nicht übermittelt und eine Ablesekarte bekommen haben, die ausgefüllte Karte per Post an die Stadtwerke zu senden oder sie in den Briefkasten des Kundenzentrums in der Altstadt 74 zu werfen. Schneller und bequemer können die Zählerdaten können digital über den QR-Code auf den Ablesekarten übertragen werden.
Die Stadtwerke sind als Netzbetreiber darüber hinaus gesetzlich verpflichtet, auch bei Bürgern, die keine Energie von den Stadtwerken Landshut beziehen, einmal im Jahr eine Ablesung vorzunehmen. Diesen Ablesewert senden die Stadtwerke dann an den betreffenden Energielieferanten.
Bei den Stadtwerken weichen die Betriebszeiten über die Weihnachtsferien teilweise von den üblichen ab. Eine Ausnahme bildet die Netzleitstelle im Maxwehr, sie ist rund um die Uhr an sieben Tagen die Woche für die Bürger da.
Das Stadtwerke-Kundenzentrum in der Altstadt 74 ist über die Weihnachtsferien außerhalb der Feiertage zu den üblichen Servicezeiten geöffnet: Montag bis Freitag von 9 bis 18 Uhr, Samstag von 9 bis 13 Uhr. An Heiligabend und Silvester ist geschlossen.
Die Stadtbusse fahren an Heiligabend und Silvester nach dem Samstagsfahrplan. Der Linienbetrieb wird an Heiligabend gegen 17 Uhr eingestellt (letzte Abfahrt von den Linien-Endhaltestellen ist im Zweifel die im Samstagsfahrplan vor 17 Uhr). Die Übersicht der letzten Fahrten am 24.12.2021 ist hier veröffentlich.
An Silvester fahren die Abendlinien ab bzw. bis zur Haltestelle „Postplatz“ bei der Heilig-Geist-Kirche und werden entsprechend umgeleitet.
Auch das Stadtbad hat in den Ferien abweichende Öffnungszeiten: Es schließt am Heiligabend, am 25. Dezember, an Silvester und an Neujahr seine Pforten. An den Sonn- und Feiertagen sind Hallenbad und Sauna von 8 bis 21 Uhr geöffnet. An allen anderen Tagen gelten für die Sauna die gewöhnlichen Öffnungszeiten. Das Hallenbad hat während der Ferien an den Vormittagen durchgehend geöffnet, da der Schulschwimmsport nicht stattfindet.
+++ Update: Der Tunnel ist wieder freigegeben. +++
Aufgrund eines Unfalls ist der Josef-Deimer-Tunnel derzeit gesperrt. Die Rettungskräfte sind vor Ort. Die Linie 2, die Schulbuslinien 555, 564 und 565 fahren aus diesem Grund über die Fußgängerzone in der Altstadt – stadtauswärts über Obere Altstadt – Grätzberg, stadteinwärts über Kupfereck – Obere Altstadt. Aufgrund der Verkehrssituation ist auch bei anderen Linien mit Verspätungen zu rechnen. Es ist davon auszugehen, dass die Sperrung mehre Stunden dauert. Wir melden, wenn der Tunnel wieder freigegeben ist.
Stand: 17.12.2021, 15:00
Lachen ist gesund. Doch wenn man krank ist, fällt einem das Lachen nicht immer leicht. Da ist es gut, wenn es Menschen gibt, die einen auf lustige Gedanken und zum Lachen bringen. „Dr. Rosa Socke“ und „Dr. Pipo“ sind in dieser Hinsicht Experten. Ihr Fachgebiet: Kinder mindestens ein Lächeln ins Gesicht zaubern. Ihr Einsatzort: das Kinderkrankenhaus St. Marien in Landshut. Damit die beiden KlinikClowns vor allem auch in den Pandemie-geplagten Zeiten fleißig weiterarbeiten können, widmen die Stadtwerke ihre Weihnachtsspende in Höhe von 1.500 Euro in diesem Jahr dem Verein KlinikClowns, der nach eigenen Angaben kaum staatliche Förderung bekommt.
„Als Daseinsfürsorger der Region ist es unser Ziel, jeden Tag einen Beitrag zur besseren Lebensqualität der Bürgerschaft zu leisten. Mit der Spende an die KlinikClowns können wir zusätzlich für unsere Jüngsten etwas tun, indem wir zu einem besseren Wohlbefinden der kleinen Patienten in St. Marien beitragen“, sagt Werkleiter Armin Bardelle.
Seit über einem Jahrzehnt arbeiten Mira Neumeier (alias „Dr. Rosa Socke“) und Felix Neuenhoff (alias „Dr. Pipo“) für die KlinikClowns im Kinderkrankenhaus. Besuchten sie vor dem Pandemieausbruch die Kinder noch im Zimmer, feixen die beiden nun vom Balkon aus durchs Fenster. Funktioniert auch bestens. „Nur warm angezogen müssen wir jetzt im Winter sein“, sagt Dr. Socke. Das Geld aus der Weihnachtsspende wird für Auftritte in Landshut, Fahrtkosten und Requisiten wie Luftballons verwendet.
Der Verein KlinikClowns e. V. ist seit 23 Jahren aktiv, inzwischen mit insgesamt 65 Clowns in ganz Bayern. Die Clowns schenken kleinen und großen Menschen in Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen sowie Palliativstationen ein Lachen. Wer diese Arbeit ebenfalls mit einer Spende unterstützen möchte, kann dies per Überweisung auf das Konto DE94 7016 9614 0000 0459 00 tun (Empfänger: KlinikClowns e. V.).
+++ Hinweis: Die neuen Regeln werden voraussichtlich am Vormittag des 15.12.2021 auf der Website aktualisiert. +++
Voraussichtlich ab 24.11.2021 werden sich die Corona-Regeln im Stadtbad und im Bus abermals ändern.
Im Stadtbad Landshut gilt ab Mittwoch die 2G plus-Regel. Konkret bedeutet das:
- Geimpfte und Genesene benötigen einen Nachweis des vollständigen Impfschutzes (ab 14 Tage nach abschließender Impfung) oder im Falle einer überstandenen Covid-19-Infektion einen Nachweis des positiven PCR-Testergebnisses, welches mindestens 28 Tage alt und nicht älter als sechs Monate ist und zusätzlich einen aktuellen negativen Testnachweis, der nicht älter als 24 Stunden ist. Erforderlich ist ein Test aus einem Testzentrum oder einer Apotheke. Ein selbst durchgeführter Schnelltest zur Eigenanwendung ist kein gültiger Nachweis.
- Alle Nachweise sind an der Kasse in Verbindung mit einem amtlichen Lichtbildausweis (z. B. Personalausweis, Reisepass oder Führerschein) vorzuzeigen.
- Minderjährige Schülerinnen und Schüler über 12 Jahre, die an der Schule regelmäßigen Tests unterliegen, können voraussichtlich auch ab 24.11.2021 noch übergangsweise bis 31.12.2021 an sportlichen Eigenaktivitäten zu 2G zugelassen werden.
- Kinder bis zum sechsten Geburtstag und Schüler, die in der Schule regelmäßig getestet werden, sind von der Testpflicht ausgenommen.
- Es gilt FFP2-Maskenpflicht im Ein- und Ausgangsbereich sowie im Umkleidebereich, solange Straßenkleidung getragen wird. Kinder bis sechs Jahren sind von der Maskenpflicht befreit.
In den Bussen gilt ab voraussichtlich ab 24.11.2021 zusätzlich zur bestehenden Maskenpflicht die 3G-Regel. Das bedeutet:
- Alle Fahrgäste müssen geimpft oder genesen sein oder einen negativen Testnachweis, nicht älter als 24 Stunden, dabeihaben. Als genesen gelten Personen, bei denen die Corona-Infektion mit einem PCR-Test festgestellt wurde. Dieses Testergebnis muss mindestens 28 Tage alt sein und darf aber nicht länger als sechs Monate zurückliegen.
- Ausnahmen gibt es auch hier für Schüler, da diese in der Schule regelmäßig getestet werden. Sie müssen lediglich einen Schüler-Ausweis vorzeigen können. Auch Kinder unter 6 Jahren sind von der Regel und von der Maskenpflicht befreit.
Für alle anderen Fahrgäste besteht ab dem sechsten Geburtstag in öffentlichen Verkehrsmitteln Maskenpflicht, ab 16 Jahren eine FFP2-Masken-Pflicht.
Gemäß der 14. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung und der Verordnung zur Änderung der 14. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnungen vom 05.11.2021 sowie der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministerium für Gesundheit und Pflege zur landesweit stark erhöhten Intensivbettenbelegung vom 08.11.2021 gilt im Stadtbad die sogenannte 2G-Regel.
Das bedeutet:
- Für den Besuch des Stadtbades ist ein Nachweis des vollständigen Impfschutzes (ab 14 Tage nach abschließender Impfung) oder im Falle einer überstandenen Covid-19-Infektion ein Nachweis des positiven PCR-Testergebnisses, welches mindestens 28 Tage alt und nicht älter als sechs Monate ist. Minderjährige Schülerinnen und Schüler über 12 Jahre, die an der Schule regelmäßigen Tests unterliegen, können übergangsweise bis 31.12.2021 an sportlichen Eigenaktivitäten zu 2G zugelassen werden.
- Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen und dies vor Ort durch Vorlage eines schriftlichen ärztlichen Zeugnisses im Original nachweisen können, können bei Vorlage eines negativen PCR-Tests, nicht älter als 48 Stunden, eingelassen werden.
- Alle Nachweise sind an der Kasse in Verbindung mit einem amtlichen Lichtbildausweis (z. B. Personalausweis, Reisepass oder Führerschein) vorzuzeigen.
- Kinder sowie Schülerinnen und Schüler bis zum zwölften Geburtstag sind von der Testpflicht ausgenommen.
Die getroffenen Maßnahmen können sich auch wieder ändern. Die Regeln und Rahmenbedingungen werden selbstverständlich fortlaufend angepasst, sobald neue Verordnungen und Vorgaben veröffentlicht werden.
Stand: 10.11.2021
+++ Update: Der Verkehr fließt wieder, die Buslinien sind wieder laut Fahrplan unterwegs. Stand 15:10 Uhr. +++ Aufgrund eines Unfalls am Kasernenknoten und einer damit verbundenen Straßensperrung kommt es aktuell zu Verspätungen im gesamten Busliniennetz in der Stadt. Insbesondere die Buslinien 3, 6, 5 sowie die Schulbuslinien sind betroffen. Stand: 14:00 Uhr
Gute Nachrichten für Nachtschwärmer: Nachdem nun auch im Freistaat wieder in Clubs und Diskotheken gefeiert werden darf, fahren auch die Abendlinien der Stadtwerke freitags und samstags wieder nach Mitternacht. Seit Juni 2021 wurden alle Fahrten bis etwa 1 Uhr bedient, jetzt gibt es auch wieder das spätere Angebot, sodass Nachtschwärmer nach dem Clubbesuch kostengünstig und sicher nach Hause kommen.
Die aktuellen Fahrpläne und Abfahrtszeiten sind unter Mobilität veröffentlicht sowie in den Apps „Bayern-Fahrplan“, „DB Navigator“ und „Wohin-Du-willst“ jeweils mit Echtzeitdaten abrufbar.
„Abwechslungsreich“ ist das häufigste Wort, das Auszubildende bei den Stadtwerken sagen, wenn man sie danach fragt, was ihnen an ihrer Ausbildung gefällt – unabhängig vom erlernten Beruf. Die Nachwuchskräfte werden schon früh in Projekte miteingebunden und lernen neben ihrem eigenen Aufgabenfeld auch andere Bereiche des Unternehmens kennen. Die Berufsmöglichkeiten bei den Stadtwerken sind sehr vielfältig. Da ist für jeden etwas dabei – was mit Technik und Umwelt, was mit Büro, IT oder Logistik und auch mit Sport und Gesundheit. Bewerbungen für die erste Bewerbungsphase können bis 18. Oktober 2021 im Bewerberportal unter Karriere & Ausbildung hochgeladen werden.
Da im Stadtgebiet Landshut die vom RKI festgestellten Inzidenzwerte aktuell wieder über 35 liegen, gilt für einen Besuch des Stadtbades die sogenannte 3G-Regel (geimpft, genesen oder getestet).
Wer geimpft ist, benötigt einen Nachweis des vollständigen Impfschutzes (Impfpass oder digitales COVID-Zertifikat der EU)*.
Wer genesen ist, benötigt einen Nachweis des positiven PCR-Testergebnisses*, das mindestens 28 Tage alt und nicht älter als sechs Monate ist.
Wer getestet ist, benötigt entweder einen offiziell bestätigten Antigen-Schnelltest*, nicht älter als 24 Stunden oder PCR-Test, nicht älter als 48 Stunden.
Kinder bis zum sechsten Geburtstag und Schüler, die in der Schule regelmäßig getestet werden, sind von der Testpflicht ausgenommen; die Ausnahme von den Testerfordernissen gilt auch in den aktuell laufenden Sommerferien.
* in Verbindung mit einem Personalausweis/Reisepass/Führerschein
Weitere Infos zu den Hygieneregeln sind unter Freibad veröffentlicht.