Annahmeschluss für Zusatzvereinbarung E-Moblität
31. Oktober 2023Die Stadtwerke Landshut bieten E-Fahrzeughaltern an, als Ökostrom-Kunde über eine „Zusatzvereinbarung E-Mobilität“ am THG-Quoten-Handel teilzunehmen. Die Abwicklung und die Registrierung beim Umweltbundesamt übernehmen die Stadtwerke. Mit der Verbrauchsabrechnung zum Jahresende wird dann die Rückvergütung des Pauschalbetrags von 200 Euro verrechnet. Obendrauf gibt es von den Stadtwerken noch 50 Prozent Rabatt auf die Grundgebühr des Ökostrom-Liefervertrags.
Die flexible Komponente von 200 Euro wird jedes Jahr neu festgelegt. Für die erneute Teilnahme am THG-Quoten-Handel ist jährlich eine erneute Zustimmung nötig, die von den Stadtwerken automatisch bei allen Teilnehmern abgefragt wird. Erfolgt keine weitere Zustimmung, erlischt die geschlossene Zusatzvereinbarung E-Mobilität ebenfalls.
Die THG-Prämie gibt es für jedes registrierte und zugelassene Elektrofahrzeug einmal pro Kalenderjahr. Wer ein gebrauchtes Fahrzeug kauft, sollte sich beim Vorbesitzer erkundigen, ob dieser das Fahrzeug schon registriert hat. Ist das der Fall, kann der neue Besitzer die THG-Quote erst im Folgejahr beantragen. Wichtig: Um von der THG-Prämie 2023 profitieren zu können, benötigen die Stadtwerke die vollständigen Unterlagen zur THG-Quotenvermarktung bis spätestens 31.10.2023.
Mit den gesetzlichen Änderungen möchte die Bundesregierung den Umstieg auf klimaschonendere Antriebsarten fördern. Die THG-Quote gibt an, um wieviel Prozent Unternehmen, die fossile Kraftstoffe in Deutschland verkaufen, die Treibhausgasquote (THG-Quote) im Jahr senken müssen. Die Quote beträgt derzeit acht Prozent und steigt bis 2030 auf 25 Prozent. Wer emissionsreiche Kraftstoffe verkauft und nutzt, zahlt Jahr für Jahr ein wenig mehr. Über die CO2-Abgabe werden Benzin und Diesel jährlich teurer.
E-Mail: emobil@stadtwerke-landshut.de
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