3G-Regel im Stadtbad

Inzidenz in Landshut über 35

Allgemein vom 23. August 2021

Da im Stadtgebiet Landshut die vom RKI festgestellten Inzidenzwerte aktuell wieder über 35 liegen, gilt für einen Besuch des Stadtbades die sogenannte 3G-Regel (geimpft, genesen oder getestet).

Wer geimpft ist, benötigt einen Nachweis des vollständigen Impfschutzes (Impfpass oder digitales COVID-Zertifikat der EU)*.

Wer genesen ist, benötigt einen Nachweis des positiven PCR-Testergebnisses*, das mindestens 28 Tage alt und nicht älter als sechs Monate ist.

Wer getestet ist, benötigt entweder einen offiziell bestätigten Antigen-Schnelltest*, nicht älter als 24 Stunden oder PCR-Test, nicht älter als 48 Stunden.

Kinder bis zum sechsten Geburtstag und Schüler, die in der Schule regelmäßig getestet werden, sind von der Testpflicht ausgenommen; die Ausnahme von den Testerfordernissen gilt auch in den aktuell laufenden Sommerferien.

* in Verbindung mit einem Personalausweis/Reisepass/Führerschein

Weitere Infos zu den Hygieneregeln sind unter Freibad veröffentlicht.

 

Erläuterung der 3G-Regel

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