Pumpwerk Mitterwöhr
Um den Stadtteil Mitterwöhr besser vor Überflutungen bei Starkregenereignissen in Kombination mit Hochwasser der Isar zu schützen, errichten die Stadtwerke Landshut – Bereich Abwasser – ein neues Hochwasserpumpwerk mit einem Ablaufkanal in die Große Isar sowie einem vorgelagerten zusätzlichen Stauraumkanal am Ende der Breslauer Straße.
Standort und Zweck der Maßnahme
Das Pumpwerk entsteht am Ende der Breslauer Straße, unmittelbar nach dem Parkplatz des TV 64 Landshut, rechts neben der Zufahrtsstraße zum Campingplatz Mitterwöhr, kurz vor dem Ruderverein. Der Standort wurde nach umfassenden hydraulischen Berechnungen und Variantenuntersuchungen festgelegt.
Ziel der Baumaßnahme ist es, die Entlastung des Kanalnetzes im Bereich des Stauraumkanals in der Breslauer Straße auch bei extremen Wetterlagen zu gewährleisten, wenn eine reguläre Regenentlastung in die Isar nicht möglich ist. Beim Hochwasser 2013 war deutlich geworden, dass das bestehende System nicht ausreicht, um bei extremen Starkregenereignissen und gleichzeitig hohem Isarwasserstand Überflutungen durch Rückstau aus dem Kanalnetz zu verhindern.
Technische Umsetzung
Geplant sind:
- ein Überlaufbauwerk am Anfang des Parkplatzes
- ein ca. 145 Meter langer Stauraumkanal aus Stahlbeton (Durchmesser: 1,2 m) entlang der Breslauer Straße ab dem Parkplatzbeginn in Richtung Campingplatz
- ein Hochwasserpumpwerk mit drei Großpumpen à 500 Liter/Sekunde, mit Trommeldrehfilter zur mechanischen Reinigung und ein Drosselschacht
- ein ca. 60 Meter langer Entlastungskanal aus Stahlbeton (Höhe: 0,8 m, Breite: 1,75 m) mit Auslauf in die Große Isar
Alle Anlagenteile liegen unterirdisch, mit Ausnahme des holzverkleideten Betriebsgebäudes über dem Pumpwerk, das sich vor dem Ruderverein neben der Straße befinden wird. Der Entlastungskanal verläuft entlang des Fuß- und Wirtschaftswegs am Zaun des Rudervereins zur Isar hin.
Zeitplan und Bauphasen
Die Bauarbeiten starteten im April 2025 mit der Baustelleneinrichtung und vorbereitenden Maßnahmen wie der Umverlegung einer bestehenden Wasserleitung, weil sich diese auf der Trasse des geplanten Stauraumkanals befand. Außerdem wurde die Breslauer Straße im Zufahrtsbereich zu Ruderverein und Campingplatz als Baustraße verbreitert – diese bleibt bis Bauende bestehen.
Weiterer geplanter Ablauf im Überblick:
- Bis Ende Sommer 2025: Errichtung des Pumpbauwerks mit Spundwandverbau und Bau des Entlastungskanals zur Isar
- Ab Herbst 2025: Beginn mit Bau des Stauraumkanals in der Breslauer Straße sowie des Überlaufbauwerks am Parkplatz (Dauer voraussichtlich bis Frühjahr 2026)
- Installation von Schieber- und Ableitungsschächten
- Ab Anfrang 2026: Beginn der maschinen- und elektrotechnischen Ausrüstung des Pumpwerks, parallel zu den baulichen Arbeiten
- Rückbau der Baustraße und abschließende Straßenbauarbeiten
Die komplette Fertigstellung ist für Juni 2026 vorgesehen. Die Arbeiten erfolgen möglichst schonend für die Anlieger und sind in der Bauabfolge mit der Pächterin des Campingplatzes und des Rudervereins abgestimmt. Aus diesem Grund werden bis Ende des Sommers das Pumpbauwerk und der Ableitungskanal in die Isar gebaut, ab Herbst, wenn die Hauptreisezeit vorbei ist, wird dann der Stauraumkanal in der Zufahrtsstraße gebaut. Einschränkungen im Bereich des Parkplatzes sowie der Zufahrtsstraße zum Campingplatz sowie am Fuß- und Radweg entlang der Großen Isar sind leider zeitweise trotzdem notwendig.
Sicherheit und Energieversorgung
Die drei Pumpen haben eine elektrische Leistungsaufnahme von jeweils über 75 Kilowatt. Ein neu errichtetes Trafohäuschen gewährleistet eine zuverlässige Stromversorgung – auch bei Hochwasser. Für den Fall eines Stromausfalls besteht zudem die Möglichkeit, die Pumpen an ein Notstromaggregat anzuschließen.
Fazit
Die Stadtwerke Landshut investieren mit diesem Projekt rund drei Millionen Euro gezielt in den Schutz der Bevölkerung von Mitterwöhr. Das neue Pumpwerk wird künftig einen wichtigen Beitrag zur Hochwasser- und Starkregensicherheit in diesem sensiblen Bereich leisten.
Im Kundenzentrum der Stadtwerke sind vermehrt Hinweise von aufmerksamen Kunden eingegangen, dass sich in der Stadt Verteter als vermeintliche Kooperationspartner der Stadtwerke ausgeben. Diese Vertreter versuchen mit dreisten Methoden, persönliche Daten zu erfragen und Öko-Stromverträge abzuschließen. Dabei geben sie vor, Zählerstände abzulesen, erfragen Bankdaten oder versuchen auf anderem Wege an sensible Informationen der Anwohner zu gelangen.
Wichtig: Die Stadtwerke führen keine Haustürgeschäfte durch und arbeiten nicht mit anderen Stromanbietern zusammen.
Sicherheitshinweise der Stadtwerke:
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Seien Sie bei Vertretern an der Haustür generell vorsichtig.
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Vor Ort an der Tür gibt es keine Möglichkeit, Preise in Ruhe zu vergleichen.
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Unterschreiben Sie keine Verträge zwischen Tür und Angel.
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Geben Sie keine Details Ihrer Stromrechnung oder persönliche Daten an Fremde weiter.
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Lassen Sie sich von der Person einen amtlichen Ausweis zeigen und notieren Sie sich vorsorglich den Namen.
Sollten Sie dennoch einen Vertrag unterschrieben haben, können Sie Ihr gesetzliches 14-tägiges Widerrufsrecht nutzen.
Bei Fragen oder Unsicherheiten stehen Ihnen die Mitarbeiter der Stadtwerke gerne zur Verfügung:
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Kundenzentrum in der Altstadt 74
(Mo. bis Fr. 9:00 – 18:00 Uhr, Sa. 9:00 – 13:00 Uhr) -
Telefon: 0800 0871 871 (kostenfrei aus dem deutschen Festnetz)
Ab dem 6. Juni 2025 gelten neue gesetzliche Vorgaben für Stromverträge. Eine rückwirkende An- oder Abmeldung ist dann nicht mehr möglich.
Was ändert sich?
Die Bundesnetzagentur hat neue technische Standards und Fristen eingeführt. Der sogenannte „Lieferantenwechsel in 24 Stunden“ sorgt dafür, dass der Wechsel des Stromanbieters künftig innerhalb eines Werktages abgeschlossen sein muss.
Deshalb ist ab dem 6. Juni 2025 nur noch eine Anmeldung oder Abmeldung mit einem Datum in der Zukunft möglich.
Was bedeutet das für Sie?
Anmeldung vor dem Einzug
Bitte melden Sie sich rechtzeitig vor dem Einzug bei uns. So profitieren Sie vom ersten Tag an von Ihrem gewählten Stromtarif.
Ohne Anmeldung sind Sie automatisch in der Grundversorgung – diese ist meist teurer.
Abmeldung vor dem Auszug
Melden Sie sich mindestens 14 Tage vor dem Auszug ab, um unnötige Kosten zu vermeiden. Sie zahlen Stromkosten, bis Sie sich abgemeldet haben – auch wenn Sie schon ausgezogen sind.
Ihre Vorteile bei frühzeitiger Meldung:
- Keine doppelten Kosten
- Reibungsloser Wechsel ohne Versorgungslücken
Was bleibt gleich?
- Ihre Vertragslaufzeiten und Kündigungsfristen ändern sich nicht.
- Ein vorzeitiger Vertragswechsel ist weiterhin nur zum Ablauf des bestehenden Vertrags möglich.
So einfach geht’s:
- Spätestens 14 Tage vor dem Ein- oder Auszug
- Kontakt mit den Stadtwerken Landshut aufnehmen
- Zählerstand zum Übergabetag dokumentieren und per E-Mail oder über das Energie-Kundenportal übermitteln
Bei Fragen helfen wir Ihnen gerne weiter. Kontaktieren Sie unser Kundenservice-Team telefonisch oder per E-Mail – wir unterstützen Sie rund um Ihren Umzug.
Das Deutschlandticket für 58 Euro pro Monat ist im Landshuter Verkehrsverbund (LAVV) über das eTicket der Stadtwerke Landshut erhältlich. Nur, wenn Sie das Deutschlandticket über das eTicket beziehen, unterstützen Sie die regionalen Busunternehmer.
- Das Deutschlandticket ist ein von der Bundesrepublik Deutschland und den Bundesländern gefördertes deutschlandweit gültiges Tarifangebot im Schienenpersonenverkehr (SPNV) und im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV).
- Das Deutschlandticket ist nicht übertragbar und wird als persönlicher Fahrausweis ausschließlich digital als Handyticket oder in Form einer Chipkarte ausgegeben.
- Das Deutschlandticket wird im Abonnement ausgegeben. Der Einstieg ins Abonnement ist jeweils zum Ersten eines Monats möglich.
- Das Abonnement wird für unbestimmte Zeit abgeschlossen und kann monatlich gekündigt werden. Die Kündigung muss dabei bis zum 10. eines Monats zum Ende des jeweiligen Kalendermonats erfolgen.
- Das Deutschlandticket gilt deutschlandweit im Nahverkehr (Züge nur 2. Klasse).
Preis: 58 Euro im Monat (seit 01.01.2025).
- Kaufmöglichkeit gibt es im Landshuter Verkehrsverbund (LAVV) über das eTicket der Stadtwerke Landshut, das derzeit als Deutschlandticket im Kundenzentrum in der Altstadt 74 oder mit ausgefülltem und unterschriebenem Bestellschein per E-Mail an E-Mail mit Betreff „Bestellung Deutschlandticket als eTicket“ erhältlich ist. Wichtig: Die Bestellung muss bis zum 15. eines Monats erfolgen, damit die Chipkarte rechtzeitig zum 1. des Folgemonats bei Ihnen ankommt.
- Im LAVV-Gebiet gelten für das Deutschlandticket die Mitnahmeregeln der Halbjahres-/Jahreskarte (Freitag ab 18:00 Uhr, am Samstag sowie an Sonn- und Feiertagen ist die Mitnahme von einem weiteren Erwachsenen und bis zu 4 Kinder bis zum Alter von 14 Jahren gestattet).
- Informationen zu weiteren Varianten des Deutschlandtickets (Auszubildende/Studierende) sind unter https://www.lavv.info/seite/651872/deutschlandticket.html erhältlich.
Ladesäulen für Elektrofahrzeuge mit einer Ladeleistung von 3,7 kW bis 11 kW sind lediglich anzeigepflichtig. Über 11 kW sind diese über ein Elektrounternehmen anzumelden und genehmigungspflichtig. Auch Wallboxen welche auf 11 kW begrenzt wurden, sind genehmigungspflichtig. Die Genehmigung wird in der Regel erteilt.
Bei der Installation von Ladesäule über 11 kW ist zu beachten, dass in der Anmeldung an das Niederspannungsnetz durch Ihren Elektriker auch der übrige Leistungsbedarf im Objekt berücksichtigt ist. Das heißt, Ihr Elektrounternehmen muss eine gleichzeitig benötigte Anschlussleistung angeben. Sprechen Sie dazu mit Ihrem Elektrofachbetrieb.
Die Anmeldung einer Ladeeinrichtung für zuhause erfolgt über das Anlagenportal.
Bitte beachten Sie: Abhängig von der bereits angeschlossenen Leistung kann auch eine nur anzeigepflichtige Ladesäule zu einer Leistungserhöhung im Hausanschluss führen. Dabei ist dann die Anmeldung durch einen Elektriker unter dem Netzanschlussportal erforderlich.
Anschluss von Ladesäulen in Mehrfamilienhäusern:
Ladesäulen in Mehrfamilienhäusern sind grundsätzlich nach Rücksprache mit Eigentümer und Hausverwaltungen über ein Elektrounternehmen mit einer Leistungsangabe anzumelden. Danach prüfen die Stadtwerke die Verwendbarkeit des Hausanschlusses und informieren bei Bedarf über die weiteren Schritte zur Leistungserhöhung.
Bei mehreren Ladesäulen sollte die Verwendung eines Lademanagements in Betracht gezogen werden. Ihr Elektrofachbetrieb informiert Sie sicherlich gerne darüber.
Hinweis: Die Stadtwerke Landshut verkaufen oder montieren keine Ladesäulen.
Die Verwendung des Hausanschlusses und die Aufteilung der verfügbaren Leistung liegt nicht im Verantwortungsbereich der Stadtwerke Landshut. Die Eignung der Hausinstallation ist durch eine beauftragte Elektrofachfirma auf eigene Kosten prüfen zu lassen und bei Bedarf entsprechend anzupassen.
Übrigens: Wir fördern auch das Laden Ihres E-Fahrzeugs (Baterieelektrofahrzeug) bei Ihnen zuhause! Neben der Reduzierung der Grundgebühr um 50 % erhalten Sie für das Jahr 2025 zusätzlich über die THG-Quote von uns zurück.
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Ab 5. März 2025 beginnen in der Altstadt zwischen der Theaterstraße und Dreifaltigkeitsplatz die Arbeiten zum Austausch der Wasserleitung und Umschließungen der Hausanschlüsse. Die Maßnahme ist notwendig, um die Versorgungssicherheit langfristig zu gewährleisten und die Infrastruktur im historischen Bereich zukunftssicher zu machen. Insgesamt rechnen die Stadtwerke für diese Maßnahme mit rund vier Monaten.
Die Arbeiten erfolgen in zwei Bauabschnitten auf einer Gesamtstrecke von etwa 220 Metern. Zunächst wird die Baustelle eingerichtet und das Pflaster entfernt, bevor der Bagger den Graben öffnet.
Die Arbeiten beginnen im Bereich der Fußgängerzone ab Höhe des Modehauses Oberpaur in Richtung Dreifaltigkeitsplatz. Zunächst wird die Hauptleitung gelegt, dann werden die Hausanschlüsse beider Straßenseiten umgeschlossen, anschließend die Oberfläche provisorisch asphaltiert.
Voraussichtlich ab Ende April beginnen die Tiefbauarbeiten für den zweiten Bauabschnitt Spiegelgasse bis zum Dreifaltigkeitsplatz. Im ersten Schritt erfolgen die Arbeiten vom Ende der Fußgängerzone bis zur Mitte Einmündung Ländgasse. Weiter geht es dann ab Mitte der Einmündung Ländgasse bis Höhe Hausnummer 16. Auch im zweiten Bauabschnitt wird zunächst die Hauptleitung gelegt und die Hausanschlüsse umgeschlossen. (In die Ländgasse kann immer eingefahren werden.)
Nach der technischen Fertigstellung wird die Oberfläche wieder mit Pflastersteinen in ursprünglicher Optik hergestellt. Bis die Pflasterkolonne ihre Arbeiten aufnimmt, wird die Oberfläche vorübergehend asphaltiert.
Teilweise müssen Freiflächen einiger Gastronomen im Lauf der Arbeiten vorübergehend verlegt werden, damit die Rettungswegbreite eingehalten werden kann. Die Verlegung der Außenbestuhlung wurde mit den betroffenen Betrieben abgestimmt.
Unter idealen Bedingungen sollen die Bauarbeiten bis Anfang/Mitte Juli 2025 abgeschlossen sein. Die Bauzeit ist als Richtwert zu verstehen, da Unvorhergesehenes wie archäologische Funde oder ungünstige Wetterereignisse die Bauzeiten noch einmal beeinflussen können.
Die Arbeiten werden während der regulären Arbeitszeiten (Montag bis Donnerstag von 7 bis 17:30 Uhr und Freitag von 7 bis 13 Uhr) durchgeführt. Die Stadtwerke sowie die beteiligten Firmen achten darauf, die Lärmbelastung und sonstige Beeinträchtigungen so gering wie möglich zu halten. Der Zugang zu Häusern und Geschäften bleibt durchgehend möglich.
Landshut setzt neue Maßstäbe im Gewässerschutz: Als erste Stadt in Bayern kennzeichnet sie flächendeckend alle Gullys in Trennkanalgebieten mit der DWA-Plakette „Kein Schmutzwasser in diesen Gully“. Nach einem erfolgreichen Pilotprojekt in der nördlichen Wolfgangsiedlung weiten die Stadtwerke Landshut die Maßnahme nun auf das gesamte Stadtgebiet aus. Oberbürgermeister Alexander Putz und die Projektpartner setzten kürzlich symbolisch eine Plakette für die Ausweitung (Video dazu). „Die Plakette ist ein Appell, auf die Umwelt zu achten, und sie informiert die Bürger direkt vor Ort, keine Abwässer einzuleiten“, sagte Putz.
Der Hintergrund: Rund ein Drittel des Stadtgebiets Landshut wird im sogenannten „Trennkanalsystem“ entwässert. Das bedeutet, dass es dort getrennte Kanäle für Schmutz- und Niederschlagswasser gibt. Regenwasser läuft hier zur Entlastung des übrigen Entwässerungssystems in separaten Kanälen ab – im Falle von Achdorf wird das Regenwasser zum Beispiel größtenteils in den Roßbach geleitet. Dadurch können Fehleinleitungen erhebliche Folgen für die Gewässer haben.
Doch viele Bürgerinnen und Bürger wissen nicht, ob sie in einem Misch- oder Trennsystemgebiet wohnen. Dadurch gelangen oft aus Unwissenheit Abwässer in die Regenwasserkanäle. Die Plaketten sollen helfen, genau das zu verhindern. Das Projekt setzen die Stadtwerke Landshut gemeinsam mit dem Bayerischen Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (StMUV) und der Deutschen Vereinigung, Abwasser und Abfall (DWA) um.
Rund 3.000 Straßenabläufe erhalten nach und nach die Plakette. „Die Gesamtkosten für die erstmalige Kennzeichnung aller Gullys schätzen wir auf 110.000 bis 145.000 Euro“, erklärte Dr. Schuster, Bereichsleiter Abwasser bei den Stadtwerken Landshut. Das Bayerische Umweltministerium fördert die Maßnahme mit 60 Prozent. Regierungsdirektor Thomas Schranner dazu: „Wir freuen uns, dass die Stadtwerke Landshut sich bereit erklärt haben, die Plakettenaktion auf das ganze Stadtgebiet auszuweiten und damit Vorbild für andere Kommunen in Bayern zu werden.“ Auch das Wasserwirtschaftsamt Landshut empfiehlt die Umsetzung anderen Kommunen.
Die Plaketten sollen aber auch über die gekennzeichneten Gullys in öffentlichen Straßen der Trennsystemgebiete hinaus sensibilisieren. Denn auch in Mischsystemgebieten und auf Privatgrundstücken ist Vorsicht geboten. Den meisten Leuten ist die genaue Kanalanschlusssituation vor Ort nicht bekannt und nicht jeder Gully oder Hofablauf führt über die Kanalisation ins Klärwerk, einige leiten das Regenwasser auch in Versickerungsanlagen oder direkt in ein Gewässer.
Vorbild für die Aktion war die Schweiz, wo solche Plaketten bereits erfolgreich im Einsatz sind. In Landshut hatte die ÖDP-Stadträtin Elke März-Granda mit einem Stadtratsantrag angeregt, die Idee auf ihre Umsetzbarkeit zu prüfen. Daraus entwickelte sich letztlich mit dem StMUV, der DWA und den Stadtwerken Landshut das Projekt.
„Umweltschutz gelingt häufig dann am besten, wenn die Bevölkerung mit Argumenten überzeugt werden kann. Es freut mich sehr, dass dies der Stadt Landshut im Rahmen des Kooperationsprojektes gelungen ist und wir hoffen, dass dies erst der Anfang für viele weitere Aktionen in Bayern ist“, so Daniel Eckstein, Geschäftsführer des DWA-Landesverbandes Bayern.
Mit der flächendeckenden Umsetzung setzt Landshut ein starkes Zeichen für den Gewässerschutz – und könnte damit Vorbild für viele weitere Städte in Bayern werden.
Hintergrund zum Pilotprojekt in der nördlichen Wolfgangsiedlung:
2019 wurden in der nördlichen Wolfgangsiedlung 183 Gullys mit den Plaketten versehen und deren Praxistauglichkeit getestet. Eine Umfrage des Umweltministeriums unter 807 Haushalten im Testgebiet im Jahr 2023 ergab, dass die Plakette „Kein Schmutzwasser in diesen Gully“ wahrgenommen wurde, zur Aufklärung in Bezug auf die Entwässerungssituation in der nördlichen Wolfgangsiedlung geführt hat, und dass das Bewusstsein für das Thema Gewässerschutz geschärft wurde. Darüber hinaus hat die Plakette in Teilen zu einer Verhaltensänderung in Bezug auf die Entsorgung von Schmutzwasser über den Straßengully beigetragen.
Das Pilotprojekt erzielte bei den Befragten zudem eine hohe Akzeptanz: 84 Prozent der Teilnehmerinnen und Teilnehmer befürworteten die Ausweitung auf das gesamte Stadtgebiet, 72 Prozent wären bereit, sich finanziell daran zu beteiligen. Zudem konnte bereits durch einen Bürgerhinweis eine Fehleinleitung verhindert werden.
Die Stadtwerke Landshut versenden bis Ende Januar rund 67.000 Rechnungen für Strom, Erdgas, Fernwärme, Wasser- und Abwasser an ihre Kunden.
Trotz der vielen rechtlichen Vorgaben, die Energieversorger grundsätzlich bei der Darstellung der Rechnung berücksichtigen müssen, sind wir bestrebt, die Rechnungen möglichst kundenfreundlich und verständlich zu gestalten. Sollten Sie Fragen zu Bestandteilen auf der Jahresverbrauchsabrechnung haben, könnten Sie einen Blick auf unsere interaktive Rechnungserläuterung werfen. Hier erhalten Sie zusätzliche Erklärungen, was die einzelnen Elemente auf der Rechnung bedeuten.
Persönlich sind wir für Sie telefonisch unter der Service-Nummer 0800 0871 871 (kostenfrei aus dem dt. Festnetz) oder per E-Mail unter info@stadtwerke-landshut.de erreichbar. Da rund 67.000 Abrechnungen versandt werden, bitten wir um Verständnis, wenn es vorübergehend zu Engpässen kommen und die Beantwortung der Fragen länger als gewöhnlich dauern kann. Wir stellen aber sicher, dass jede Anfrage bearbeitet wird.
Änderungen und Korrekturen können auch in den folgenden Wochen erledigt werden. Viele Angelegenheiten, zum Beispiel Erhöhung der monatlichen Abschlagsrate, lassen sich auch über das Online-Kundenportal ändern.
Ab 1. Januar 2025 bieten die Stadtwerke Landshut einen dynamischen Stromtarif an, dessen Preis sich nach den stündlichen Spotpreisen an der Strombörse richtet. Die Idee des Gesetzgebers hinter dynamischen Stromtarifen ist: Strom soll bevorzugt dann genutzt werden, wenn viel aus erneuerbaren Energiequellen verfügbar und damit günstig ist. Verbraucher können damit unter bestimmten Gegebenheiten Geld sparen und gleichzeitig einen Beitrag zur Entlastung des Stromnetzes leisten. Doch wie genau unterscheidet sich ein dynamischer Stromtarif von einem klassischen Tarif und für wen ist diese Option überhaupt geeignet?
Video ansehen: Dynamischer Stromtarif – einfach erklärt!
Beim klassischen Stromtarif für Haushaltskunden setzt sich der Preis aus einer Grundgebühr und einem festen Verbrauchspreis zusammen. Der jährliche Verbrauch wird auf Basis des bisherigen Verbrauchsverhaltens berechnet und daraus ergeben sich monatliche Abschlagszahlungen. In der Regel erfolgt einmal im Jahr eine Zählerablesung – bei den Stadtwerken Landshut immer am Jahresende. Dadurch wird der tatsächliche Verbrauch des gesamten Jahres ermittelt und mit den geleisteten monatlichen Abschlägen verrechnet. Wer mehr bezahlt als er an Strom verbraucht hat, bekommt eine Gutschrift. Und wer zu wenig bezahlt hat, muss den noch fehlenden Betrag ausgleichen.
Bei einem dynamischen Stromtarif verhält sich dies anders. Hier ist der Preis nicht von vorneherein festgelegt. Ein Teil des Strompreises schwankt im Tagesverlauf und spiegelt die Bewegungen der Strombörse wider, in der Regel stündlich.
Voraussetzung für diesen Tarif ist der Einsatz eines intelligenten Messsystems, auch Smart Meter genannt. Dieses erfasst den Verbrauch in 15-Minuten-Intervallen und übermittelt die Daten an den Messstellenbetreiber und dieser wiederum an den Stromanbieter. Dadurch kann der Stromverbrauch genau nach den stündlichen Börsenpreisen abgerechnet werden. Kunden mit einem dynamischen Stromtarif erhalten eine monatliche Abrechnung. Besonders günstige Strompreise gibt es dann, wenn besonders viel aus erneuerbaren Quellen verfügbar und die Nachfrage gleichzeitig gering ist. Das ist an sonnigen Tagen beispielsweise mittags und nachmittags der Fall.
Ein dynamischer Stromtarif kann sich lohnen, wenn der Verbrauch von energieintensiven Geräten flexibel in Zeiten mit niedrigen Börsenpreisen verlagert werden kann; Beispielsweise beim Laden eines E-Autos an einer Wallbox oder beim Betrieb einer Wärmepumpe. Optimalerweise sollten diese Geräte mit einem intelligenten Smart-Home-System vernetzt sein, sodass die Betriebszeiten automatisch an die aktuellen Strompreise angepasst oder von unterwegs aus gesteuert werden können.
Mit einem dynamischen Tarif kann also derjenige sparen, wer bereit ist, seinen Energieverbrauch täglich aktiv zu steuern und ihn konsequent auf günstige Preise ausrichtet. Andernfalls könnte der dynamische Tarif sogar deutlich teurer werden als der klassische Tarif, da die Preisschwankungen an der Strombörse erheblich sein können. Das Risiko schwankender Börsenpreise übernimmt beim klassischen Tarif der Stromanbieter. Die Zeitabschnitte mit günstigen Preisen ändern sich täglich und insbesondere am Morgen und am Abend ist er gewöhnlich teurer. Darum ist eine permanente Beobachtung der Preisentwicklung wichtig, um nicht am Monatsende eine böse Überraschung zu erleben.
Kunden mit einem dynamischen Stromtarif können die Preise des Folgetags bereits am Vortag über das Stadtwerke-Kundenportal einsehen und ihren Verbrauch entsprechend planen.
Die Verbraucherzentrale warnt allerdings normale Haushaltskunden davor, vorschnell auf dynamische Tarife umzusteigen. Diese seien in der Regel nicht empfehlenswert, heißt es auf www.verbraucherzentrale.de. Denn der Kunde trägt das volle Risiko der stark schwankenden Strompreise.
Wer sich jedoch einen Mehrwert durch den dynamischen Stromtarif verspricht und sich des Risikos bewusst ist, dass hohe Börsenpreise direkt durchschlagen, kann dafür einen Vertrag mit den Stadtwerken schließen. Falls noch kein intelligentes Messsystem vorhanden ist, muss dessen Einbau vorab beantragt werden. In diesem Fall ist der Einbau allerdings kostenpflichtig (zurzeit einmalig 30 Euro). Beides kann entweder im Kundenzentrum in der Altstadt 74 oder ab 2025 auch online erledigt werden.
Dabei ist zu beachten, dass der Messstellenbetreiber bis zu vier Monate Zeit für den Einbau eines Smart Meters hat. Die Mindestlaufzeit für den dynamischen Tarif beträgt ein Jahr, danach kann der Vertrag monatlich gekündigt werden. Der dynamische Tarif ist übrigens nicht nur im Netzgebiet der Stadtwerke Landshut verfügbar, sondern auch in der umliegenden Region (hier geht´s zu den Stromtarifen und Preisen der Stadtwerke Landshut).
Grundlage für einen dynamischen Stromtarif ist die Umsetzung der 2019 neugefassten Strombinnenmarktrichtlinie in das Energiewirtschaftsgesetz, das alle Stromanbieter dazu verpflichtet, so einen Tarif ab 2025 anzubieten.
Was ist die Strombörse?
Die Strombörse ist ein Marktplatz, an dem Strom gehandelt wird. Für dynamische Tarife ist das der EPEX-Spot. Energieversorger kaufen und verkaufen dort kurzfristige Strommengen. Die Preise an der Strombörse entstehen durch Angebot und Nachfrage und können stark schwanken. Wenn viel Strom vorhanden ist, aber wenig gebraucht wird, sinken die Preise – und umgekehrt. An sonnigen und windigen Tagen sind die Preise häufig niedriger, da mehr Strom aus erneuerbaren Quellen zur Verfügung steht. Hohe Preise entstehen hingegen oft morgens und abends, wenn die Nachfrage besonders hoch ist. Weitere Faktoren wie die Jahreszeit, Stromimporte und -exporte aus und in Nachbarländer beeinflussen die Börsenpreise ebenfalls.
Was ist der Unterschied zwischen Netzbetreiber, Messstellenbetreiber und Stromanbieter?
Der Netzbetreiber ist verantwortlich für die Infrastruktur und den Betrieb des Stromnetzes. Der Messstellenbetreiber kümmert sich um den Einbau, Betrieb und die Wartung der Zähler. Der Stromanbieter liefert den Strom und bietet verschiedene Tarife an. Bei den Stadtwerken Landshut sind diese Geschäftszweige alle im Unternehmen angesiedelt, allerdings organisatorisch voneinander getrennt, dies ist gesetzlich vorgeschrieben. Denn bei Messstellenbetreiber und Stromanbieter haben Kunden freie Wahl, beim Netzbetreiber nicht.
Update 10.01.2025: Aufgrund von notwendigen Umrüst- und Anpassungsmaßnahmen stehen folgende Ladeeinrichtungen noch nicht zur Verfügung: Schnellladesäulen an der Wittstraße (Grieserwiese) und Ritter-von-Schochstraße (Kaserneneck) sowie die Normalladesäulen an der Oberndorferstr. (Hauptbahnhof) und Ludwig-Erhard-Straße (LA Park). Diese Ladesäulen stehen voraussichtlich ab 17.01.2025 wieder zur Verfügung.
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Aufgrund einer EU-Richtlinie müssen die Stadtwerke Landshut ihre Stromtankstellen an einen anderen Betreiber verkaufen. Das bedeutet: Die 42 Ladepunkte an 19 Standorten im Stadtgebiet werden ab 1. Januar 2025 von der Energie Südbayern (ESB) betrieben. Dazu sind ab dem Zeitpunkt des Betreiberwechsels Umrüst- und Anpassungsmaßnahmen erforderlich, weswegen die Ladeeinrichtungen bis voraussichtlich 10. Januar 2025 nicht zur Verfügung stehen können – die Wiederinbetriebnahme wird schnellstmöglich erfolgen.
Hintergrund der Veräußerung ist der Paragraph 7c des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG), der im Zuge der EU-Strombinnenmarktrichtlinie (2019/944) neu eingeführt wurde. Diese Vorschrift schreibt vor, dass Stromnetzbetreiber, wie die Stadtwerke Landshut, keine Ladepunkte besitzen, verwalten oder betreiben dürfen.
Es war lange umstritten und unklar, ob der Paragraph 7c EnWG auch für Stromverteilnetzbetreiber mit weniger als 100.000 Kunden am Netz gilt, wie es die Stadtwerke Landshut sind. Das hat die Bundesnetzagentur klargestellt: Sie lehnte eine Auslegung der Norm zugunsten der kleineren Verteilnetzbetreiber ab, sodass das Verbot nun auch für die Stadtwerke Landshut greift.
Die Stadtwerke Landshut prüften verschiedene Möglichkeiten, um die Ladesäulen weiter zu betreiben. Eine Option wäre die Gründung einer Tochtergesellschaft gewesen. Diese Lösung hätte jedoch erheblichen bürokratischen Aufwand bedeutet, zumal die Stadtwerke ein kommunaler Eigenbetrieb sind, und letztlich die Ladepreise erhöht. Andere Stadtwerke, deren Gesellschaftsstruktur aus mehreren GmbHs besteht, lösen das Problem häufig mit einer Auslagerung des Ladebetriebs in eine andere, bereits bestehende Gesellschaft. Für Landshut fiel die Entscheidung jedoch nach eingehender Analyse und Abstimmung im Werksenat auf den Verkauf der Ladepunkte.
Mit der Energie Südbayern übernimmt ein erfahrener Anbieter den Ladesäulenbetrieb. Die ESB hat sich in der Region Nieder- und Oberbayern bereits einen Namen gemacht und will die vorhandene Ladeinfrastruktur in Landshut weiterbetreiben und erhalten. Für die Nutzer ändert sich nichts: E-Auto-Fahrer können weiterhin ihre Fahrzeuge laden – mit ÖkoStrom von den Stadtwerken Landshut.