EEG-Bericht
Bericht der Stadtwerke Landshut (Stromlieferant) nach § 52 Abs. 1 Nr. 2 EEG über den EEG-Belastungsausgleich 2010
Gemäß § 52 Abs. 1 Nr. 2 EEG sind Elektrizitätsversorgungsunternehmen (EVU) verpflichtet, auf Ihren Internetseiten einen Bericht über die Ermittlung der von Ihnen nach § 49 EEG mitgeteilten Daten unverzüglich nach dem 30. September eines Jahres zu veröffentlichen und bis Ablauf des Folgejahres vorzuhalten.
Die Stadtwerke Landshut sind nach § 49 EEG verpflichtet, ihrem regelverantwortlichen Übertragungsnetzbetreiber bis zum 31. Mai eines Jahres die Endabrechnung für das Vorjahr hinsichtlich der von ihnen an Letztverbraucherinnen und Letztverbraucher gelieferten Elektrizitätsmenge vorzulegen. Eine entsprechende Verpflichtung haben die Stadtwerke Landshut auch nach § 51 Abs. 1 EEG gegenüber der Bundesnetzagentur. Die Stadtwerke Landshut haben diesen Verpflichtungen entsprochen.
Folgende Daten wurden zur Einhaltung der vorgenannten Berichtspflichten mitgeteilt:
| 2010 | 2009 |
Stromabgabe an Letztverbraucher | 288.878.995 kWh | 305.152.883 kWh |
davon privilegierter Stromabsatz gem. §§ 41, 42 EEG | 37.800.376 kWh | 0 kWh |
Dieser Beträge wurden vom Wirtschaftsprüfer der Stadtwerke Landshut gegenüber dem Übertragungsnetzbetreiber testiert.
Grundlage für die Angabe der Stromabgabe an Letztverbraucher sind die von den Netzbetreibern ermittelten und an die Stadtwerke Landshut übermittelten Daten zum Strombezug des jeweiligen Letztverbrauchers.
Die Berichte des für die Stadtwerke Landshut zuständigen Übertragungsnetzbetreibers (TenneT TSO GmbH, Bernecker Str. 70, 95448 Bayreuth) können auf folgendem Link nachgelesen werden: www.tennettso.de
Landshut, den 27.09.2011
Stadtwerke Landshut
Marketing & Vertrieb
Christoph-Dorner-Str. 9
84028 Landshut
Betriebsnummer bei der Bundesnetzagentur: 20002220
