Grundstücksentwässerung

Grundstücks­entwässerung

Grundstücks­­entwässerung und Kanalanschluss

Die ordnungsgemäße Entsorgung von Schmutz-  und Regenwasser ist für viele selbstverständlich. Die Zuständigkeit liegt allerdings nicht allein bei der öffentlichen Abwasserbeseitigung. Hier ist jeder einzelne Grundstücksbesitzer gefordert.

Das Abwasser eines Gebäudes wird über die so genannte Grundstücksentwässerungsanlage (GEA) dem öffentlichen Kanal zugeleitet. Für Bau und Instandhaltung dieser Anlage ist der Grundstückseigentümer verantwortlich. Das anfallende Niederschlagswasser soll bei Neubebauungen – soweit technisch sinnvoll möglich – auf dem Grundstück versickert werden.

Info für Bauherren und Planer

Die Planung und Herstellung der Entwässerungsanlage ist nach den jeweils aktuell gültigen EN- und DIN-Normen sowie den allgemein anerkannten Regeln nach dem Stand der Technik zu realisieren.

Eine Grundstücksentwässerungsanlage besteht aus den Grundleitungen, Revisionsschächten und den Kanalanschlussleitungen. Arbeiten an diesen Leitungen dürfen nur durch Fachbetriebe ausgeführt und überprüft werden. Die „Übergabe“ des Abwassers erfolgt in der Regel an der Grundstücksgrenze.

Bauherren und Planer erhalten unter Bauherreninformationen  zusätzliche Anregungen und nützliche Tipps zur Planung und Herstellung der Grundstücksanschlussleitung sowie der Grundstücksentwässerungsanlage. Dies sollen Sie dabei unterstützen, eventuelle Fehler und späteren Ärger beim Betrieb durch den Grundstückseigentümer bzw. bei der Abnahme durch die Stadtwerke zu vermeiden.

Nachweis der Mängelfreiheit
Bitte denken Sie frühzeitig daran, dass Sie bei der Neuerstellung, Erweiterung bzw. Umbau der Grundstücksentwässerungsanlage zur Überprüfung der Dichtheit der im Erdboden verlegten Kanalleitungen für Regen-, Schmutz- und Mischwasserkanäle umgehend die Stadtwerke  für die Endabnahme mit Durchführung einer Wasserstandsprüfung verständigen. Bestandsanlagen müssen in der Regel alle 25 Jahre überprüft werden.

Die Rechtsgrundlage für die Erstellung, den Betrieb und den Unterhalt der Grundstücksentwässerungsanlage bildet die Entwässerungssatzung (EWS) der Stadt Landshut. Als Grundstückseigentümer sind Sie zur Einhaltung der Entwässerungssatzung verpflichtet.

Planung Entwässerungsanlage

Überprüfung Kanalhausanschluss

Das Netz der öffentlichen Kanäle in der Stadt Landshut muss wie jede andere bauliche Anlage regelmäßig gewartet und im Schadensfall repariert werden. Die Stadtwerke prüfen die Haupt- und Anschlusskanäle im öffentlichen Straßenbereich in regelmäßigen Abständen, ob diese dicht sind.

Auch Grundstückseigentümer müssen die eigenen im Erdreich verlaufenden Entwässerungsleitungen regelmäßig auf Schäden, zum Beispiel über eine Kamerabefahrung, überprüfen lassen. Unabhängig von den festgesetzten Fristen in der Entwässerungssatzung der Stadt Landshut sollten Sie in eigenem Interesse die dauerhafte Funktionsfähigkeit Ihrer Entwässerungsanlage sicherstellen. Wie beim Auto oder der Heizung wird es meist erst richtig teuer, wenn Schäden zu spät erkannt werden oder eine Notsituation eingetreten ist.

Und: Funktionsfähige Leitungen dienen sowohl dem Umwelt- und Gewässerschutz als auch dem Werterhalt Ihrer Immobilie.

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Bei der laufenden Überwachung älterer Grundstücksentwässerungsanlagen hat der Grundstückseigentümer die von ihm zu unterhaltenden Anlagen in Abständen von jeweils 25 Jahren ab Inbetriebnahme auf eigene Kosten durch einen fachlich geeigneten Unternehmer auf Mängelfreiheit zu prüfen und das Ergebnis durch diesen bestätigen zu lassen. Der Grundstückseigentümer hat der Stadt bzw. den Stadtwerken die Bestätigung auf Verlangen vorzulegen. Gemäß § 23 EWS gilt eine Übergangsfrist bis 31.12.2022.

Spätestens, wenn die Stadtwerke Landshut die öffentlichen Kanalhauptleitungen und Grundstücksanschlüsse im Rahmen der Eigenüberwachung überprüfen, müssen Sie damit rechnen, dass die Stadtwerke den Nachweis der Mängelfreiheit Ihrer Grundstücksentwässerungsanlage fordern.

Unser Tipp: Fragen Sie bei den Stadtwerken Landshut nach, ob in der nächsten Zeit die kommunalen Kanäle im Anschlussbereich überprüft werden oder ob Kanal- oder Straßenbaumaßnahmen geplant sind. Eventuell bekommen Sie bei den von den Stadtwerken beauftragten Firmen, welche ohnehin vor Ort tätig sind, ein günstiges Angebot für die eigene Beauftragung. Weitere Tipps erhalten Sie in unserem Ratgeber Überprüfung Kanalhausanschluss.

Öffentliche Kanäle

Häufig gestellte Fragen (FAQ) & Infos

Was gehört zur Grund­stücks­ent­wässerungs­­anlage und wer ist dafür verantwortlich?

Grundstücksentwässerungsanlagen sind bauliche Anlagen in Gebäuden und auf Grundstücken, mit denen Schmutz- und Regenwasser gesammelt, bei Bedarf behandelt und abgeleitet wird. Dazu gehören die Abwasserleitungen im Gebäude und die sogenannten Grundleitungen, die im Erdreich oder unter dem Haus verlegt sind. Auch Revisionsschächte sowie Anlagen wie Rückstauverschlüsse und Abwasserhebeanlagen gehören dazu. Sollte sich auf Ihrem Grundstück kein Revisionsschacht befinden, so ist dieser nach § 9 Abs. 4 EWS am Ende der Grundstücksentwässerungsanlage in unmittelbarer Nähe der Grundstücksgrenze zu errichten.
Der Grundstückseigentümer ist bis zur Grundstücksgrenze für Bau, Betrieb, Unterhalt, Wartung und Instandsetzung der Grundstücksentwässerungsanlage auf seinem Privatgrund zuständig. Der Kanalnetzbetreiber (Stadtwerke Landshut) ist für die Anschlussleitungen und Sammelkanäle auf öffentlichem Straßengrund zuständig.

Warum muss die Grund­­stücksent­wässerungs­­anlage dicht sein?

Bei undichten Leitungen, die über dem Grundwasserspiegel liegen, kommt es durch austretendes Abwasser zu Boden- und Grundwasserverunreinigungen. Bei undichten Leitungen, die unter dem Grundwasserspiegel liegen, dringt Grundwasser als sogenanntes „Fremdwasser“ in die Kanalisation ein und hat zur Folge, dass die Kanäle durch größere Abwassermengen belastet oder überlastet werden, Regenrückhaltebecken schneller überlaufen, die Kläranlage mit schlechterem Wirkungsgrad arbeitet und höhere Betriebskosten anfallen. Schäden in Leitungen können auch zu Überflutungen von Kellern durch Verstopfung führen.

Wie kann ich die Mängelfreiheit an der Grund­­stückent­­wässerungs­anlage nachweisen?

Der Dichtheitsnachweis kann grundsätzlich über eine Druckprüfung oder eine Kamerabefahrung (optische Prüfung) erfolgen. Die Vorteile einer Druckprüfung liegen in der einfachen Durchführbarkeit, insbesondere bei schwer zugänglichen, stark verzweigten Leitungen. Außerdem können mit einer Druckprüfung auch optisch nicht sichtbare Undichtigkeiten wie fehlende Dichtungsringe nachgewiesen werden. Sollte die Druckprüfung allerdings negativ ausfallen, ist zur Lokalisation der Schadstellen oft trotzdem eine Kamerabefahrung notwendig. Zusätzlich können mit der optischen Prüfung die Lage und der Verlauf der Leitungen Ihrer GEA lokalisiert und auf dem Entwässerungsplan angepasst werden.

Bei der Druckprüfung mit dem Medium Wasser wird der zu prüfende Leitungsabschnitt abgesperrt und mit Wasser befüllt. Während der Prüfung wird der Wasserverlust gemessen und das Ergebnis mit Grenzwerten verglichen. Nach einer nicht bestandenen Prüfung muss die Schadstelle lokalisiert werden. Dies kann durch Prüfung kleinerer Leitungsabschnitte oder per Kamerabefahrung erfolgen.

Bei der optischen Prüfung wird eine Kanalkamera über den Revisionsschacht, eine Revisionsöffnung im Haus oder vom öffentlichen Kanal über den Grundstücksanschlusskanal in die Leitungen eingeführt. Speziell ausgerüstete Kameras können auch in weitere Abzweige vorgeschoben werden. Die optische Prüfung ist in der Regel für eine
Überprüfung der Dichtheit ausreichend („optische Dichtheit“).

Vor der Prüfung sollte der Entwässerungsplan des Grundstücks kontrolliert werden. Wenn er nicht mehr aktuell ist oder wichtige Angaben fehlen, sollte er anhand der Kamerabefahrung aktualisiert werden. Fehlt der Entwässerungsplan ganz, ist ein neuer anzufertigen. In beiden Fällen ist er den Stadtwerken Landshut vorzulegen.

Bis wann muss ich die Mängelfreiheit der Grund­stücksent­­wässerungs­­anlage nachweisen?

In der Entwässerungssatzung (EWS) der Stadt Landshut ist in § 12 die laufende Überwachung der Grundstücksentwässerungsanlage geregelt. Bei Neuerstellung, Erweiterung oder Umbau der Grundstücksentwässerungsanlage (gemäß eines vorher zur Prüfung und Genehmigung einzureichenden Entwässerungsplanes nach § 10 EWS) sind zur Überprüfung der Dichtheit der im Erdboden verlegten Kanalleitungen für Regen-, Schmutz- und Mischwasserkanäle umgehend die Stadtwerke Landshut für die Endabnahme mit Durchführung einer Wasserstandsprüfung zu verständigen.
Bei der laufenden Überwachung älterer Grundstücksentwässerungsanlagen hat der Grundstückseigentümer die von ihm zu unterhaltenden Anlagen in Abständen von jeweils 25 Jahren ab Inbetriebnahme auf eigene Kosten durch einen fachlich geeigneten Unternehmer auf Mängelfreiheit zu prüfen und das Ergebnis durch diesen bestätigen zu lassen.  In Wasserschutzgebieten gelten gegebenenfalls kürzere Prüfungsintervalle.

Generell gilt: Je früher man sich mit dem Thema beschäftigt, desto geringer ist der Handlungsdruck und entsprechend höher die Chance, eine kostengünstige Lösung zu erreichen. Spätestens wenn die Stadtwerke Landshut die öffentlichen Kanäle und Grundstücksanschlüsse im Rahmen der Eigenüberwachung überprüfen, müssen Sie damit rechnen, dass die Stadtwerke den Nachweis der Mängelfreiheit Ihrer Grundstücksentwässerungsanlage fordern. Die Eigentümer erhalten bei entsprechender Aufforderung ein Schreiben von den Stadtwerken.

Was ist zu tun, wenn ich als Eigentümer einen Schaden an meiner Leitung feststelle?

Die Grundstückseigentümer müssen die Sanierung der Grundstücksentwässerungsanlage organisieren und finanzieren. Sie können entweder eine Sanierungsfirma wählen, die auch die Sanierungsplanung übernimmt oder die Sanierungsmaßnahmen von einem unabhängigen Fachbüro planen und überwachen lassen, um bei der Vielzahl an Sanierungsmöglichkeiten ein technisch sinnvolles und wirtschaftliches Verfahren auszuwählen. Die Mitarbeiter der Stadtwerke Landshut beraten Sie gerne bei grundlegenden Fragen, erstellen allerdings keine Sanierungskonzepte.

Die Sanierung ist durch die beauftragten Firmen zu dokumentieren. Nach Abschluss der Sanierungsarbeiten muss die sanierte Abwasseranlage erneut auf Dichtheit geprüft und das Ergebnis dokumentiert werden. Wir empfehlen Ihnen außerdem, mit der ausführenden Firma eine Gewährleistungsfrist von mindestens fünf Jahren und eine erneute Dichtheitsprüfung vor Fristablauf zu vereinbaren.

Welche Sanierungsarten gibt es?

Die Sanierung der festgestellten Schäden in den Rohrleitungen erfolgt entweder in offener Bauweise durch Aufgraben und Erneuerung der defekten Leitungen oder grabenlos durch Einzug einer Leitung in ein bestehendes schadhaftes Rohr (sogenannter Schlauchliner). Auch bei der Schachtsanierung besteht die Möglichkeit der Erneuerung in offener Bauweise oder mit Auskleidungs-, Beschichtungs- oder Abdichtmaßnahmen.

Welche Sanierungsart die beste für Ihre Grundstücksentwässerungsanlage ist, hängt von vielen Faktoren ab, unter anderem an der Anzahl und Art der Schäden, dem Zustand der Rohre und Muffen, der Zugänglichkeit der Leitungen und der Anzahl der Abzweigungen. Manchmal kann es auch sinnvoll sein, die Grundstücksentwässerungsanlage neu zu planen und nicht mehr benötigte Leitungen stillzulegen, Leitungen zusammenzulegen oder Regenwasser auf dem Grundstück zu versickern.

Was kosten Dichtheits­prüfung und Sanierung?

Die Kosten hängen stark von den jeweiligen Gegebenheiten (z. B. Leitungslängen, Zugänglichkeit, Schadensart und -umfang) ab. Als groben Anhaltswert für ein normales Grundstück mit Wohnhaus kann man zwischen 700 und 1.500 Euro für die Reinigung und Inspektion sowie 1.000 bis 10.000 Euro für die Sanierung rechnen. Durch Sammelaufträge für mehrere benachbarte Grundstücke können oft erhebliche Kosteneinsparungen erzielt werden. Diese Angaben sind ohne Gewähr.

Wie finde ich eine geeignete Fachfirma?

Mit nachfolgenden Tipps möchten wir Ihnen helfen, für Ihr Vorhaben den richtigen Partner zu finden:

  • Firmen finden Sie in den örtlichen Branchenbüchern (zum Beispiel „Gelbe Seiten“) oder Internetsuchmaschinen unter den Stichworten „Kanal Landshut“ oder „Kanalsanierung Landshut“, etc.
  • Wir empfehlen Ihnen, sich grundsätzlich von mehreren Firmen ein Angebot einzuholen.
  • Für alle Arbeiten rund um die privaten Abwasserleitungen sollten nur Fachfirmen beauftragt werden. Qualifizierte Fachleute und Unternehmen kann man zum Beispiel an Zertifikaten und Gütezeichen von DWA, IKT, TAH, VSB, RSV oder RAL-Gütesicherung erkennen.

Weitere Informationen sind auch auf der Internetseite des Bayerischen Landesamts für Umwelt erhältlich.

Schutz vor Rückstau

Grundstücksentwässerung

Kellern droht eine besondere unliebsame Form von Feuchtigkeit, gegen die es sich abzusichern gilt: ein Rückstau aus dem öffentlichen Kanalnetz. Den kann es zum Beispiel bei Starkregen oder bei einer Verstopfung des öffentlichen Kanalnetzes geben. Bei Rückstau kann Abwasser beispielsweise über Waschbecken, Waschmaschinen, Bodenabläufe oder Toiletten in Kellerräume dringen und Schäden verursachen.
Schützen können sich Eigentümer durch eine Rückstausicherung. Die Entwässerungssatzung der Stadt Landshut gibt Hauseigentümern eine solche Sicherung in § 9 (6) vor: „Gegen den Rückstau des Abwassers aus der Entwässerungseinrichtung hat sich jeder Anschlussnehmer selbst zu schützen. Soweit durch die Stadt für den Einzelfall nicht anders festgelegt, ist als Rückstauebene die Straßenhöhe an der Anschlussstelle anzunehmen.“

Helfen kann zum Beispiel eine Abwasserhebeanlage. Hebeanlagen sammeln das unter der Rückstauebene anfallende Abwasser in entsprechenden Vorlagebehältern und pumpen es dann über die Rückstauschleife in das Kanalnetz. Einfachere Rückstauverschlüsse unterbrechen den Durchfluss in rückstaugefährdeten Abwasserleitungen durch Klappen, Schieberplatten oder Quetschventile.

Fachleute, die grundsätzlich beim Einbau solcher Sicherungen hinzugezogen werden sollten, raten zumeist zur Abwasserhebeanlage. Denn nur mit ihr bleibt die Hausentwässerung in den Kellerräumen in vollem Umfang betriebsfähig. Die Sicherung gegen Rückstau ist aber nur wirkungsvoll, wenn sie regelmäßig gewartet werden. Mit einem Rückstau müssen Hausbesitzer rechnen, auch wenn es dazu bisher nicht gekommen ist. Sanitärinstallateure sind dafür die richtigen Ansprechpartner und klären gerne auf.

Weiter Informationen zu diesem Thema erhalten Sie auch im Flyer „Schutz vor Rückstau“.

Einleitung von Grundwasser

Bei Bauvorhaben im Grundwasserbereich bzw. bei Pumpversuchen auf Privatgrundstücken kann eine Bauwasserhaltung bzw. Ableitung von gefördertem Grundwasser in die öffentliche Kanalisation notwendig werden, wenn keine Möglichkeit einer Versickerung (z. B. keine geeigneten Versickerungsflächen vorhanden sind bzw. belastetes Grundwasser vorherrscht) oder anderweitige Ableitung (z. B. Vorflut in ein Gewässer) besteht.

Eine Genehmigung zur Einleitung von Grundwasser in die öffentliche Kanalisation ist bei den Stadtwerken Landshut, Bereich Abwasser, zu beantragen. Bitte reichen Sie dazu per E-Mail an abwasserbeseitigung@stadtwerke-landshut.de einen Lageplanauszug mit Darstellung der Lage der vorgesehenen Bauwasserhaltung bzw. den Brunnenbohrungen ein und geben Sie bitte die voraussichtliche Einleitungsmenge und den vorgesehenen Pumpenzeitraum zur Beurteilung an.

Vorbehaltlich einer wasserrechtlichen Erlaubnis gem. § 2 Abs. 1 Wasserhaushaltsgesetz erhalten Sie nach Prüfung der Unterlagen im Regelfall eine „Sondervereinbarung über ein Benutzungsverhältnis nach § 7 der Satzung für die öffentliche Entwässerungseinrichtung der Stadt Landshut“ in zweifacher Ausführung, die Sie unterzeichnet an die Stadtwerke Landshut, Abwasser, zurücksenden. Eine Ausfertigung erhalten Sie als Antragsteller nach Unterzeichnung durch die Stadtwerke Landshut wieder zurück.

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Die Einleitungsgebühr beträgt derzeit 0,96 € pro Kubikmeter. Alle entstehenden Kosten und Gebühren hat der Antragsteller zu tragen.

Wichtig, für Sie zu beachten:

  • Die eventuell im öffentlichen Verkehrsraum erforderlichen Maßnahmen für die Sicherung der Ablaufleitung und des Einleitungsschachtes müssen Sie als Antragsteller eigenverantwortlich veranlassen. Außerdem sind alle sonstigen Festlegungen anderer betroffener Dienststellen zu beachten.
  • Der Beginn und das Ende der Wasserhaltung sowie alle Störungen und Unterbrechungen sind beim Bereich Abwasser der Stadtwerke Landshut zu melden.
  • Die Wassermenge muss über eine Wasseruhr oder andere geeignete Messvorrichtungen gemessen werden. Bei einem Überfallwehr sind tagsüber jeweils alle zwei Stunden die Überfallhöhen zu messen und in einer Liste einzutragen, die nach Beendigung den Stadtwerken übermittelt werden muss.
  • Vor Einleitung in den Kanal ist das Wasser über eine Absetzvorrichtung zu entsanden. Ablagerungen im öffentlichen Kanal, die durch die Einleitung entstanden sind, werden auf Kosten des Antragstellers beseitigt.

Bei weiteren Fragen zur Einleitung von Grundwasser können Sie sich telefonisch unter 0871 1436 2502 oder per E-Mail an abwasserbeseitigung@stadtwerke-landshut.de wenden.

Baumaßnahmen im Grundwasserbereich

Haben Sie Fragen zur Einleitung von Grundwasser?

Kontakt

Telefon: 0871 1436-2502
E-Mail: abwasserbeseitigung@stadtwerke-landshut.de